Baufinanzierung: So kommen Sie aus Ihrem Forward-Darlehen wieder raus

Ein vor ein paar Jahren abgeschlossenes Forward-Darlehen kann in Anbetracht der niedrigen Bauzinsen zurzeit ein schlechter Deal gewesen sein. Um aus Ihrem Forward-Darlehen wieder herauszukommen, sollten Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag überprüfen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Sie haben vor einigen Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, um die Anschlussfinanzierung Ihrer Baufinanzierung zu sichern? Gut möglich, dass Sie sich jetzt ärgern, da die Zinsen in den letzten Jahren nochmal stark gefallen sind. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt aktuell bei 0,05 %, was absoluter Rekordniedrigstand ist.

Bauzinsen momentan so günstig wie nie

Dass der Zinssatz, den man mit einem Forward-Darlehen im Voraus für einen gewissen Zeitraum abschließt doch nicht so günstig ist wie man dachte, ist das größte Risiko bei Forward-Darlehen. Gerade in den letzten Jahren sind die Bauzinsen so stark gesunken, dass ein vor drei oder vier Jahren abgeschlossenes Forward-Darlehen heute in der Regel nicht mehr günstig ist.

2010 lagen die Zinsen für eine Baufinanzierung noch bei rund 4 %, stiegen 2011 sogar über diesen Wert und fielen dann ab Mitte 2011 rapide ab. 2015 sind Bauzinsen auf rund 1 % gesunken – eine enorme Ersparnis in Anbetracht der Entwicklung. Zwar kommt bei einem Forward-Darlehen immer noch ein Zinszuschlag hinzu, in Anbetracht der niedrigen Zinsen zurzeit aber eine lohnende Investition.

Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Forward-Darlehensvertrag

Bei der Kündigung eines Forward-Darlehens wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig, da für die Bank fest eingeplante Zinszahlungen wegfallen. Bauherren, die also aus ihrem Vertrag herauskommen wollen, der noch nicht einmal läuft, zahlen drauf.

Gibt es allerdings in Ihrem Vertrag rechtliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung, haben Sie auch ohne Nichtabnahmeentschädigung die Möglichkeit aus Ihrem Vertrag herauszukommen. So wurde im November 2002 ein 14-tägiges Widerrufsrecht vom Gesetzgeber eingeführt, das Kreditnehmern die Möglichkeit geben sollte, kurz nach Abschluss vom Vertrag wieder zurückzutreten.

Zu teurer Anschlussfinanzierung ohne Nichtabnahmeentschädigung entkommen

Bei den Textbausteinen, die den Banken im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt wurden, sind allerdings viele Fehler unterlaufen. Missverständliche Formulierungen, eine undeutliche Kennzeichnung oder die Verwendung eines falschen Musters kommen in zahlreichen Verträgen vor und machen diese damit in gewisser Weise ungültig.

Das Widerrufsrecht währt bei einer falschen Klausel nämlich nicht nur 14 Tage lang, sondern dauerhaft. Somit haben Kreditnehmer die Chance, auch noch nach Jahren ihren Vertrag zu widerrufen und eine neue Finanzierung zu günstigeren Konditionen abschließen zu können. Eine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung entfällt in diesem Fall. 

Sie riskieren sowohl  ein gutes Verhältnis als auch Ihre Baufinanzierung

Falls Sie also in Ihrem Vertrag für das zu teure Forward-Darlehen Fehler in der Widerrufsbelehrung entdecken, können Sie diesen anfechten und haben so die Chance ihn vorzeitig zu beenden. Bedenken Sie allerdings, dass mit einer Anfechtung immer ein Rechtsstreit verbunden sein kann, der Zeit, Nerven und auch hohe Anwaltskosten erzeugt.

Zusätzlich schädigen Sie das Verhältnis zu Ihrer Bank nachhaltig und werden vom gleichen Kreditinstitut mit Sicherheit keine Anschlussfinanzierung mehr bewilligt bekommen. Wechseln Sie also die Bank, müssen Sie zudem bedenken, dass Ihre Grundschuld dann auf die neue Bank übertragen werden muss. Doch auch andere Banken könnten Ihnen einen Kredit verweigern, wenn Sie von Ihrem Vorgehen erfahren.

Wägen Sie Kosten und Aufwand mit der Zinsersparnis ab

All diese Kosten sollten Sie gegeneinander abwägen, wenn Sie darüber nachdenken, Ihr bereits abgeschlossenes Forward-Darlehen zu kündigen. In Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus kann es sich aber tatsächlich lohnen diesen Schritt zu gehen, da Sie Baufinanzierungsverträge erhalten können, die bei weniger als der Hälfte des Zinssatzes liegen, den Sie vor drei oder vier Jahren vereinbart haben.

Lesen Sie mehr zum Thema Widerruf der Baufinanzierung in diesem Artikel!