Ihr Mieter belügt Sie – Sie dürfen ihm fristlos kündigen

Ein Mietverhältnis ist immer auch ein Vertrauensverhältnis. Deswegen ist es richtig und erfreulich, dass Sie Ihrem Mieter fristlos kündigen dürfen, wenn er Sie angelogen hat. Sogar dann, wenn die Lüge ein Verhalten des Mieters betrifft, wofür er nicht haftet.

In dem Urteilsfall ging es um eine Gewerbemieterin, bei der sich ein Heizkörper von der Wand gelöst hatte, als eine Mitarbeiterin diesen reinigte. Gegenüber dem Vermieter gab die Mieterin an, der Heizkörper sei "einfach so" von der Wand gefallen. Der Vermieter veranlasste aufgrund dieser Angaben die Reparatur. Später erfuhr er zufällig den tatsächlichen Schadenshergang und kündigte das Mietverhältnis fristlos.

Das OLG Düsseldorf hat dem Vermieter Recht gegeben und entschied, dass die Kündigung rechtens war (Beschluss v. 21.03.11, Az. 24 U 102/10). Begründung: "Das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ist durch die Falschangabe zerrüttet, dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar geworden."

Lüge des Mieters rechtfertigt fristlose Kündigung

Dabei hoben die Richter hervor, dass unerheblich sei, ob die Mieterin oder ihre Mitarbeiterin den Schaden verschuldet habe oder dieser auf einem Montagefehler beruhte. Entscheidend sei allein, dass die Mieterin den Vermieter nicht wahrheitsgemäß über die Abläufe, die dem Unfall vorangegangen waren, und die Beteiligung ihrer Mitarbeiterin informiert hat.

Ihr Vorteil: Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnungsmieter sie belügt, eine gesetzliche Unterscheidung zur Gewerberaumvermietung besteht hier (§ 543 BGB) nicht.