Hohe Nebenkosten – kann der Betriebskostenspiegel helfen?

Der Betriebskostenspiegel des Mieterbunds hilft dem Verbraucher, überhöhte Nebenkostenabrechnungen zu identifizieren: Doch ist er auch aussagekräftig genug, um ihn als Klagegrund zu nutzen? experto.de erklärt die Sachlage.

Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes

Der seit 2004 existierende Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes ist eine Statistik, die über die Nebenkosten in Mietwohnungen Auskunft gibt. Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für Haushalte herzustellen, die jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten.

Dabei wird seitens des Mieterbundes darauf hingewiesen, dass die Daten dieser Statistik lediglich informativen Charakter haben, also können keine verbindlichen Überprüfungen der Abrechnungen oder der einzelnen Kostenhöhen durchgeführt werden. Allerdings können Abweichungen von den Durchschnittswerten Anlass für den Mieter sein, die Kosten genau zu prüfen.

Wenn jedoch eine hohe Nebenkostenabrechnung, die vom Durchschnitt im Betriebskostenspiegel abweicht, als Anlass genommen wird, vor Gericht zu ziehen, ergeben sich einige Probleme. Falls ein überhöhter Nebenkostenbetrag als Anlass zur Klage genommen wird, ohne dabei jedoch detailliert zu analysieren, durch was genau die einzelnen Kosten entstehen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit dem Vermieter Recht gegeben.

Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofes lautet: "[…] überregional auf empirischer Basis ermittelten Betriebskostenzusammenstellungen kommt angesichts der je nach Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zu."

Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau

Scheint die Nebenkostenabrechnung zu hoch, ist es natürlich ratsam, zuerst in den Betriebskostenspiegel zu sehen. Falls diese Abrechnung signifikant von dem Durchschnitt abweicht, nützt es, die einzelnen Kostenpositionen genau zu überprüfen.

In diesem Fall sollte man auch nicht davor zurückschrecken, einzelne Belege vom Vermieter einzufordern und sich davon Kopien zu erstellen. Hier gilt: Der Vermieter muss nicht nur Einsicht in die Belege gewähren, sondern auch das Anfertigen von Kopien dulden, dies steht im Sinne einer effektiven Ausübung des Rechts auf Belegeinsicht.

Meistens sollte nach diesen Einsichten bereits Klarheit herrschen. Auch sollte man etwaige Erhöhungen der kommunalen Gebühren bedenken, hier hilft Einsicht in den Gebührenbescheid der Stadt.

Sollte dennoch eine eindeutige Überhöhung in der Nebenkosten vorherrschen, die weder im Durchschnitt des Betriebskostenspiegels liegt, noch mit der Belegeinsicht erklärbar ist, kann man Klage einreichten.

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