Diese Rolle spielt der Notar beim Kauf Ihrer Wohnung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Das ist erforderlich, damit Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Geschäft sachgemäß beraten werden. Der Notar sorgt nicht nur für den reibungslosen Ablauf des Geschäfts, er stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Notar ist nicht Vertreter von Käufer oder Verkäufer, sondern unabhängiger Berater beider Parteien. Er lotst Käufer und Verkäufer durch das Geschäft und beantwortet alle ihre Fragen. Meist sucht der Käufer einer Immobilie den Notar aus, da er ihn auch bezahlt.

Vor der Beurkundung bereitet er den Kaufvertrag vor und informiert Sie

Im optimalen Fall bespricht der Notar vor dem Beurkundungstermin in einem Vorgespräch mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen und entwirft dann den Kaufvertrag. In der Praxis wird den Parteien allerdings oft nur der Entwurf des Kaufvertrags zugesandt. Dann ist es an Ihnen, sich den Vertrag genau durchzulesen und, wenn Sie Änderungswünsche haben oder Ihnen Vertragsbestandteile unklar sind, um einen Gesprächstermin zu bitten.

Neben dem Kaufvertragsentwurf selbst übersendet der Notar Ihnen auch die Verweisungs- und Bezugsurkunde. Darin finden Sie Regelungen, die im Notartermin nicht vom Notar verlesen werden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Unterlagen bedeutungslos für Sie sind. So erhalten Sie vor allem die Baubeschreibung und die Gemeinschaftsordnung. Letztere enthält praktisch die Spielregeln, die in der Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Mitglied Sie bald sein werden, gelten. Daher ist es wichtig für Sie, sich diese besonders intensiv anzusehen.

Notar beurkundet den Kauf

In dem Beurkundungstermin, zu dem Sie unbedingt Ihren Personalausweis mitbringen müssen, liest der Notar den Vertrag vollständig vor. Er erklärt rechtlich komplizierte Passagen, beantwortet Ihre Fragen und stellt Ihnen den weiteren Ablauf des Eigentumsübergangs dar.

Der Notartermin ist für Sie die letzte Möglichkeit, Ergänzungen vorzunehmen oder Unklarheiten aufzuklären. Nehmen Sie daher aktiv an diesem Termin teil, und fragen Sie auch wirklich nach, wenn Sie Passagen des Vertrags nicht verstehen.

Nach der Beurkundung besorgt und begleitet er den Eigentumsübergang

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung. Damit wird die Immobilie praktisch für Sie im Grundbuch reserviert. Außerdem kümmert sich der Notar um die Unterlagen, die zum lastenfreien Erwerb erforderlich sind, so etwa eine Bescheinigung der Gemeinde zum gesetzlichen Vorkaufsrecht oder Löschungsunterlagen für eingetragene Grundpfandrechte. Außerdem informiert er das Finanzamt über den Kauf, woraufhin Sie den Grunderwerbsteuerbescheid erhalten.

Haben Sie den Kauf durch Ihre Bank finanziert, wird sie durch ein Grundpfandrecht abgesichert. Auch darum kümmert sich der Notar. Er beurkundet die Bestellung der Grundschuld und veranlasst deren Eintragung in das Grundbuch. Sorgen Sie dafür, dass er die hierfür erforderlichen Unterlagen bereits vor der Beurkundung erhält, denn so beugen Sie Verzögerungen vor. Schließlich sorgt der Notar dafür, dass Sie den Kaufpreis erst zahlen müssen, wenn dem Grundstückserwerb nichts mehr entgegensteht. Er teilt die Fälligkeit des Kaufpreises erst mit, wenn keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.

Fazit: Der Notar kümmert sich als unabhängiger Berater darum, dass der Eigentumsübergang für Käufer und Verkäufer reibungslos erfolgt. Nutzen Sie ihn für sich, indem Sie ihn zu unklaren Punkten befragen.