Das inzwischen wieder flüssige Ehepaar zahlte zwar, klagte aber anschließend vor Gericht gegen die Bank auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Immerhin mehr als 5.000 Euro. Und sie bekamen, was sie wollten. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein verurteilte die Bank unter anderem zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ansicht der Richter war die der Rückzahlung der kompletten Darlehenssumme vorausgegangene Kündigung der Bank nicht rechtens.
Die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, so das Kieler Gericht (OLG Schleswig Holstein, Aktenzeichen: 5 U 176/05). Die Eheleuten seien nur mit knapp 635 Euro im Rückstand gewesen, als die Bank den Kredit kündigte. Das seien aber gerade einmal 1,77% der kompletten Darlehenssumme, rechneten die Richter nach. Außerdem war das Darlehen der Bank durch eine Grundschuld abgesichert. Berücksichtige man nun auch noch, dass die Norddeutschen über 6 Jahre brav ihre Raten gezahlt hätten, sei die Kündigung wegen nur 3 rückständiger Zahlen treuwidrig und deshalb unwirksam. Die Bank musste die bereits kassierte Vorfälligkeitsentschädigung also wieder zurückzahlen.