Grundstückskauf – darauf müssen Sie achten

Der erste Schritt zum Eigenheim ist der Kauf eines Grundstücks. Denn ohne Grundstück lässt sich kein Haus bauen. Aber was muss dabei beachtet werden? Lesen Sie hier, woran Sie bei einem Grundstückskauf denken sollten.

Kaufverträge über Grundstücke sind nur dann wirksam, wenn sie von einem Notar beurkundet werden. Da es nach der Beurkundung keine Widerrufsmöglichkeiten gibt, ist es ratsam, vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags den Inhalt genau zu lesen. Der Notar soll dafür sorgen, dass Verbraucher den Vertragstext mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten, um ihn in Ruhe prüfen zu können (Paragraf 17, Absatz 2a Beurkundungsgesetz). Diese Zeit sollten Sie sich als Grundstückskäufer immer nehmen.

Aktueller Auszug aus dem Grundbuch erforderlich
Als Erstes müssen Sie sowohl Ihre eigenen Daten als auch die Daten
vom Verkäufer überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie sicher sein, dass
der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks ist. Dazu ist der
aktuelle Auszug aus dem Grundbuch anzufordern, die wichtigsten Details
wie die Lage und Größe des Grundstücks müssen im Kaufvertrag
übereinstimmen.

Baugrundgutachten erstellen lassen
Außerdem ist es sinnvoll, die Beschaffenheit des Bodens zu
untersuchen und ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Das kostet
für ein Einfamilienhaus etwa 1.000 Euro. Der Käufer hat dann aber
Gewissheit, ob der Boden von Altlasten verseucht ist oder ob der Keller
besonders gegen Grundwasser gesichert werden muss. Eine solche
Untersuchung ist vor allem dann wichtig, wenn im Kaufvertrag jegliche
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen wird.

Lastenfreier Erwerb
Achten Sie auf einen lastenfreien Erwerb. Das heißt: Alle Kosten für Anschlüsse z. B. Gas, Strom oder Wasser sind vom bisherigen Eigentümer bezahlt. Ansonsten können Sie als neuer Eigentümer dafür belangt werden. Eventuelle Beschränkungen, wie z. B. Wege- und Leitungsrechte, dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Die experto-Redaktion empfiehlt: Lesen Sie immer den Kaufvertrag gründlich durch. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass es nach der Beurkundung kein Zurück mehr gibt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an den Notar oder an einen Anwalt. Ist ein Grundstück für gewerbliche Zwecke gedacht, so ist auf jeden Fall zu prüfen, ob das vorgesehene Grundstück überhaupt gewerblich genutzt werden kann.