Das Übergabeprotokoll beim Hauskauf

Beim Hauskauf sollten alle Rahmenbedingungen stimmen. Schließlich sind nur wenige Menschen finanziell in der Lage, einen solchen Schritt mehrmals im Leben zu tätigen. Auch wenn Hauskäufer nach dem Hauskauf die Schlüsselübergabe kaum erwarten können, sollten wichtige Punkte beachtet werden und unbedingt ein Übergabeprotokoll beim Hauskauf angefertigt werden.

Wer ein Haus kauft, geht davon aus, dass dieses sich in einem einwandfreien Zustand oder mindestens in dem Zustand, den der Verkäufer beziehungsweise der Makler angibt, befindet. Um bei Mängeln später belegen zu können, in welchem Zustand sich die Immobilie beim Kauf befand, wird eine Momentaufnahme erstellt und möglichst genau dokumentiert. Diese Angaben werden dann im Übergabeprotokoll für den Hauskauf festgehalten und stehen sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Verfügung.

Wann wird das Übergabeprotokoll erstellt?

In der Regel wird dieses Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe, also nach der Bezahlung des Kaufpreises erstellt. Verkäufer können sich so vor Nachforderungen oder anderen Nachteilen, die sich nach dem Hausverkauf ergeben können, schützen. Sobald die Schlüsselübergabe erfolgte, ist der neue Eigentümer ab jetzt durch Renovierungsarbeiten oder andere Vorgänge entstandene Probleme verantwortlich. Zudem ist der Käufer ab diesem Zeitpunkt für die Deckung aller anfallenden Nebenkosten wie Grundsteuern, Müllgebühren oder Ähnliches verantwortlich.

Das Übergabeprotokoll beim Hauskauf: Welche Angaben sollten nicht fehlen?

Neben der Adresse des verkauften Objektes, den Daten des Verkäufers und Käufers und dem Übergabedatum sollte das Übergabeprotokoll beim Hauskauf den genauen Zustand der Immobilie bei der Übergabe widerspiegeln. Der Verkäufer sollte also auf besondere Eigenheiten des Hauses hinweisen und beispielsweise aufführen, wo die Telefon-, Fernseh- oder Internetanschlüsse entlang laufen und über die Heizanlage informieren. Darüber hinaus sollten auch etwaige Mängel nicht verschwiegen werden.

Bei der Schlüsselübergabe werden alle für die Immobilie vorhandenen Schlüssel ausgehändigt. Im Übergabeprotokoll wird dabei die Anzahl der überreichten Schlüssel sowie der Bestimmungszweck jedes einzelnen Schlüssels festgehalten. Der Verkäufer erklärt zudem, dass keine anderen Schlüssel vorhanden sind.

Wichtige Dokumente, die zu einer Immobilie gehören, sind ebenfalls dem Übergabeprotokoll für den Hauskauf hinzuzufügen. So müssen Bauzeichnungen, Baubeschreibungen sowie statische Berechnungen für den Hauptbau und alle etwaigen Anbauten übergeben werden. Sind solche Unterlagen im Laufe der Zeit verloren gegangen, müssen sie allerdings nicht neu beschafft werden.

Unterlagen zur Heizungsanlage und anderen installierten Geräten sowie letzte Untersuchungsergebnisse beziehungsweise Reparaturrechnungen zu diesen sollten ebenfalls ausgehändigt werden. Auch vorhandene Bedienungsanleitungen und Garantiebelege sind für den Hauskäufer von großer Wichtigkeit und sollten unbedingt angefordert werden.

Seit dem Jahre 2009 müssen Immobilienverkäufer zusätzlich einen Energieausweis vorweisen. Hier findet man Angaben über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Daher darf dieses Dokument in keinem Übergabeprotokoll fehlen.

Wichtig sind darüber hinaus Verträge und letzte Rechnungen zu den Versicherungen, die das Haus betreffen. Bei einem Verkauf gehen Sturm-, Wasser- oder Feuerschutz-Versicherungen an den Käufer über und sollten protokolliert werden. Für Käufer empfiehlt sich, die Versicherungen vorerst nicht zu kündigen, um jederzeit einen Schutz zu garantieren. Schließlich hat man als neuer Immobilienbesitzer ein Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung bis zu vier Wochen nach Erwerb wechseln, wenn man nicht mit den Versicherungsbedingungen oder -tarifen zufrieden ist.

Nicht vergessen werden sollte auch die Angabe aller Zählerstände. So wird der Stand des Gas-, Wasser- und Stromzählers festgehalten und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Neben dem Datum der Ablesung sind dabei auch die Kundennummern beim jeweiligen Versorgungsunternehmen sowie die Zählernummern zu notieren.

Das Übergabeprotokoll wird anschließend in dreifacher Ausführung erstellt und geht auch an die jeweiligen Versorgungsunternehmen. So wird ein nachträglicher Streit über die Zahlung ausstehender Gebühren vermieden.

Mehr zu dem Thema finden Sie hier!