Zuteilung beim Bausparvertrag – was genau das für Sie bedeutet

Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die letzte Strecke bevor die Auszahlung des Bauspardarlehens in Angriff genommen werden kann. Dabei erfolgt die Zuteilung nicht automatisch, sofern das Bauspardarlehen angespart ist, sondern es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Tarifvarianten beim Bausparvertrag

So müssen als erste die vertraglich festgelegte Mindestsparzeit und das Mindestsparguthaben erfüllt sein. In aller Regel beträgt die Mindestsparzeit 18 Monate, kann aber je nach Bauspartarif kürzer oder länger sein. Das Mindestsparguthaben ergibt sich aus dem ausgewählten Bauspartarif. Normalerweise ist ein Mindestguthaben von 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme.

Die Tarifvarianten, die man bis zu 50 Prozent bespart, gestalten sich während der Vertragslaufzeit flexibler. Es können Sollzins und Tilgungsbetrag abgeändert werden. Der Bausparvertrag mit 40 Prozent Mindestsparguthaben erreicht schneller den Sollbetrag und es kommt schneller zur Zuteilung.

Die Bewertungszahl – Ansparleistung

Sind diese Regularien erfüllt, so steht eine weitere Hürde zur Zuteilung der Zielbewertungszahl. Das ist eine Bewertungszahl, die der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag haben muss, damit der Sparer in der Zuteilungsperiode berücksichtigt werden kann. Die Bewertungszahl errechnet sich aus dem Sparguthaben und der Spardauer. Dabei spielt das Verhältnis zur vereinbarten Bausparsumme eine Rolle, ebenso der Vergleich mit der Ansparleistung von anderen Bausparern.

Hohe Sparbeträge und eine kurze Ansparphase stellen die Zuteilung als günstig dar. Es gibt in jeder Zuteilungsperiode nur eine gewisse Geldsumme die zur Auszahlung bereit steht, so ist eine hohe Bewertungszahl unbedingt wichtig für den Sparer, da damit eine frühere Zuteilung garantiert ist. Alle Bausparverträge die für eine Auszahlung in Frage kommen, werden von den Kreditinstituten anhand der Bewertungskennzahlen geprüft und in eine laufende Reihenfolge gebracht. Da bedeutet soviel, dass die besten Bewertungen zuerst ausgezahlt werden und danach kommen erst die anderen Sparer an die Reihe.

Der Bausparvertrag und sein Zuteilungspunkt

Außerdem steht der Zuteilungspunkt mit der Zuteilungsperiode in Verbindung. Hat der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag einer Zuteilungsperiode die Zielbewertungszahl nicht erreicht, so muss der Sparer bis auf die nächste Zuteilung warten. Das kann zwischen drei und sechs Monate andauern. Bekommt die Bausparkasse größere Geldbeträge in Form von neuen Sparraten, so kann sich die Wartezeit verkürzen. Aber oft liegen zwischen den Mindestzuteilungsvoraussetzungen und der wahren Zuteilung mehrere Monate.

Die Zuteilungen

Wenn beim Bausparvertrag alle Regularien erfüllt wurden, so kann die Auszahlung erfolgen. Damit der Sparer auf sein Guthaben zugreifen kann, muss auf die schriftliche Anfrage seiner Bank geantwortet werden, des Weiteren muss er angeben, ob er die Zuteilung annehmen möchte. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich nach der persönlichen Situation und wirtschaftlichen Lage entscheiden.

Zunächst wird dem Sparer seine Bausparsumme ausgezahlt. Der nächste Schritt bedeutet, dass das Bauspardarlehen beantragt werden muss, das der Sparer in der nachfolgenden Darlehnsphase in regelmäßigen Raten abbezahlt.

Wenn ein Sparer sein Guthaben noch nicht möchte, weil er noch keine richtige Immobilie oder nicht das richtige Grundstück gefunden hat, kann eine Verschiebung der Auszahlung beantragt werden. In solch einem Fall kann die Auszahlung bis zu 12 Monaten verschoben werden.

Auch wenn nur ein Teil des Guthabens ausgezahlt werden soll, muss das ebenfalls schriftlich beantragt werden. So wird nur der gewünschte Betrag aus dem Bausparvertrag ausgezahlt, der Restbetrag bleibt stehen und verzinst.

Wenn der Sparer kein Interesse an der Auszahlung der Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse mehr hat, so kann die einfache Auszahlung beantragt werden. Sind Bonuszahlungen und Rückerstattungen angefallen, so werden sie mit ausgezahlt.

Man sollte beim Abschluss des Bausparvertrages darauf achten, dass der errechnete Zuteilungszeitpunkt nur eine Prognose darstellt, die auf den Erfahrungen der Bausparkassen basiert. Es sind immer voraussichtliche Zuteilungstermine, die nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden können. Daher sollte man bei einer Baufinanzierung sich nicht auf den Zuteilungstermin des Vertrages verlassen.