Bauvorschriften: Probleme und Bedingungen beim Anbau

Sein Traumhaus nach seinen eigenen Vorstellungen samt allen Anbauten umsetzen – fast jeder Bauherr träumt davon. Doch der Traum scheitert zu oft an behördlichen Konditionen, den Bauvorschriften. Was die Freiheiten eines Bauherrn sind und wo die Behörden eingreifen, erfahren sie hier.

Ambitionen sind die Qualität eines guten Bauherrn

Doch was vielen nicht bewusst ist: Diese Ambitionen können auch zu einem Stolperstein werden. Dann nämlich, wenn sie mit den behördlichen Vorschriften kollidieren. Ganz gleich, ob Wintergarten oder Gartenhaus, die Baumöglichkeiten des Eigentümers sind begrenzt. Stellenweise kann sogar eine formelle Baugenehmigung notwendig werden. Und wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem droht sogar der Abriss.

Das deutsche Baurecht ist komplex und äußerst unübersichtlich

Der Bund legt die Grundzüge im Baugesetzbuch und den Baunutzungsverordnungen fest. Dort finden sich auch die Bebauungspläne der Kommunen, die Aufschluss darüber bieten, wo und was gebaut werden kann. Zudem ist in den Baulinien festgelegt,

  • wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf,
  • in der Grundflächenzahl wird definiert, wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf,
  • in der Geschossflächenzahl steht, wie viele Quadratmeter alle Flächen, inklusive der oberen Stockwerke, haben dürfen.

Daher kann auch die Gartenlaube auf dem Grundstück abgerissen werden, wenn sie nämlich beispielsweise die Geschossflächenzahl überschreitet. Falls das Haus oder der Straßenzug denkmalgeschützt ist, fällt noch mal eine ganze Menge von Konditionen an.

Nicht alles muss den Bauvorschriften entsprechen

Doch nicht alles, was der Bauherr will, muss auch den Bauvorschriften entsprechen. So sind verfahrensfreie Anbauten, also Anbauten die keine Baugenehmigung erfordern, beispielsweise Anbauten bis zu 10qm, Schwimmbecken bis zu 100 m³ oder Spielplätze. Doch auch hier gilt Vorsicht: Sollte ein Anbau Wohnraumsqualität erreichen,  beispielsweise eine Gartenlaube mit Toilette, ist er nicht mehr verfahrensfrei.

Ferner sollte man regionale Unterschiede beachten. Während in einigen Bundesländern viel mehr verfahrensfrei ist, als es scheint, kann in anderen so gut wie nichts verfahrensfrei sein.

Wer also anbauen will, sollte sich zuallererst bei der kommunalen Bauaufsichtsbehörde informieren. Falls ein Anbau baugenehmigungspflichtig ist, kann man davon ausgehen, dass er für Laien nicht durchzuführen ist, aus Notwendigkeit der Berücksichtigung von Faktoren wie Statik oder Bodenbeschaffenheit. Man sollte sich also im Klaren darüber sein, dass in diesem Fall aus einer einfachen Gartenlaube schnell ein ganzes Bauvorhaben werden kann. [mv]