Baufinanzierung mit Wohn-Riester: So geht‘s

Eine Baufinanzierung mit Riester-Kapital zu unterstützen ist auf zwei Arten möglich. Entweder entscheiden Sie sich für Wohn-Riester, oder Sie nutzen Ihren Riester-Sparvertrag, um Ihr Darlehen zu tilgen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Nach dem die Eigenheimzulage zum Ende des Jahres 2005 abgeschafft wurde, gab es jahrelang keine richtige staatliche Förderung für Menschen, die sich den Traum vom eigenen Haus und vom mietfreien Wohnen erfüllen wollten.

Erst mit der Einführung von Wohn-Riester ist im Rahmen des Riester-Sparens wieder ein Weg hinzugekommen, von staatlichen Förderungen beim Bau des eigenen Hauses zu profitieren. Einen Wohn-Riester-Vertrag können Sie bei einer Bank oder Bausparkasse abschließen und die staatlichen Zulagen nach den ersten Einzahlungen direkt einsetzen.

Wann Sie Wohn-Riester in Anspruch nehmen können

Um Wohn-Riester in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Sie muss Ihr Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt sein – anders ist eine volle Riester-Förderung durch den Staat nicht möglich.

Bewohnen Sie nur eine Wohnung in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus, dann können Sie auch nur für diese Wohnung die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen und dieses komplett vermietet haben, können Sie keinerlei staatliche Förderung in Anspruch nehmen. 

Erleichterungen für Riester-Anwärter ab 2013

Wohn-Riester ist mit einigen bürokratischen Hürden verbunden, die Sie als Antragsteller in Kauf nehmen müssen, um von der staatlichen Zulage zu profitieren. Seit einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2013, dem Altersvorsorgeverbesserungsgesetz, kamen für Riester-Anwärter Erleichterungen, die eine breitere Finanzierung ermöglichen.

Alters- und behindertengerechte Umbauten können ebenso wie Modernisierungen mit Wohn-Riester finanziert werden, was bis dato nicht möglich war.

So nutzen Sie Wohn-Riester für Ihre Baufinanzierung

Als Wohn-Riester-Interessent haben Sie drei Möglichkeiten, für die Sie sich entscheiden können. Wohn-Riester ist die klassische und am weitesten verbreitete Variante, Riester-Bausparen funktioniert ähnlich wie ein klassischer Bausparvertrag und Kombi-Verträge sind die dritte Variante der Riester-Produkte.

Beim Riester-Bausparen sparen Sie zunächst einen gewissen Betrag an, der dann verzinst wird. Sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, erhalten Sie dann von der Bausparkasse ein Darlehen für die Baufinanzierung. Sowohl während der Ansparphase als auch in der Tilgungszeit erhalten Sie die staatlichen Zuschüsse für Ihren Wohn-Riester-Vertrag.

Kombi-Verträge beinhalten Darlehen, die Sie später durch einen Bausparkredit ablösen können. Wenn Sie das Geld für Ihre Immobilie also sofort benötigen, ist diese Wohn-Riester-Variante praktisch.

Nutzen Sie Ihr Riester-Geld für Ihre Baufinanzierung

Doch nicht nur Wohn-Riester ist für eine Baufinanzierung geeignet. Auch mit einem Riester-Vertrag der für die Altersvorsorge gedacht ist, können Sie Ihr Eigenheim finanzieren. Sie können das angesparte Geld als Eigenkapital nutzen, oder um im Rahmen von Sondertilgungen die Kreditschuld schneller loszuwerden. Riester-Kunden können entweder 75 % oder 100 % ihres Geldes entnehmen und für ihre Baufinanzierung einsetzen.

Bei Wohn-Riester kommen wie auch bei der Riester-Altersvorsorge maximal 154 Euro Grundzulage auf das Ersparte (wenn der Maximalsatz angespart wird) und für die Kinder gibt es nochmal extra Freibeträge. Kinderreiche Familien profitieren daher besonders von jeglicher Form der Riester-Förderung.

Nachteile der Riester-Finanzierung

Der Nachteil einer Baufinanzierung mit Wohn-Riester ist, dass die Altersvorsorge an die eigene Immobilie gebunden ist. Ein zusätzlicher Riester-Vertrag lohnt sich nicht, da die staatlichen Zuschüsse nur für einen Riester-Vertrag ausgezahlt werden, weshalb sich Eigenheimbesitzer dann weitere Gedanken zur Altersvorsorge machen müssen (wenn ihnen die Immobilie nicht ausreicht).

Beim Verkauf einer Immobilie, in der das Riester-Kapital steckt, kann dieses wieder zurückgezahlt werden und bleibt dadurch inklusive staatlicher Zulagen erhalten. Wird das Objekt vermietet, muss das Riester-Geld ebenfalls wieder eingezahlt werden, oder es geht verloren.

Mehr zum Thema Baufinanzierung mit Riester lesen Sie in diesem Artikel!