Ab Mai in Kraft: Die neue Energiesparverordnung

Um Energie zu sparen, müssen Hausbesitzer ihre Immobilien energetisch sanieren. So steht es in der neuen Energieeinsparverordnung, die am 1. Mai in Kraft tritt. Investiert werden muss sowohl in Alt- als auch in Neubauten und in Bürogebäuden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich und Ihr Haus optimal auf die neue Verordnung vorbereiten.

Energieverbrauch soll transparent werden

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" – kurz Energieeinsparverordnung – schreibt Immobilienbesitzern bauliche Standards vor, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern sollen. Die Verordnung trat in ihrer ersten Fassung nach der Zusammenführung der Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung im Februar 2002 in Kraft.

Sie betrachtete und bewertete erstmals den Energieverbrauch eines Gebäudes im Ganzen und nicht mehr Dämmung, Warmwasser und Heizung unabhängig voneinander. Das Wissen über die energetische Gesamtbilanz eines Gebäudes macht den Energieverbrauch für Hausbesitzer und -nutzer transparenter.

Grundsätzlich ist das ein erstrebenswertes Ziel. Für viele Immobilienbesitzer bedeuten die ab Mai geplanten Veränderungen aber in erster Linie, dass sie Geld in die Hand nehmen und kräftig investieren müssen.

Heizungstausch im großen Stil

So werden für Neubauten stufenweise in den kommenden beiden Jahren zum Beispiel die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie den Primärenergiebedarf verschärft. Letzterer setzt sich aus der Energie zusammen, die Warmwasser und Heizung verbrauchen. Berücksichtigt werden bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs zudem die Verluste, die von der Gewinnung über die Verteilung bis hin zur Speicherung und Nutzung eines Energieträgers in einem Gebäude anfallen.

Um 25 Prozent soll der Primärenergiebedarf von Neubauten bis 2016 sinken. Bei Altbauten ändern sich die Anforderungen an die Dämmung und den Energiebedarf nicht.

Besonders freuen dürfte die Novelle der Energieeinsparverordnung Deutschlands Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker. Denn Heizkessel, die bereits älter als 30 Jahre sind, müssen – mit einigen Ausnahmen – genauso ausgetauscht werden wie Öl- und Gasheizungen, die vor dem Jahr 1985 in Betrieb gegangen sind. Und laut einer Meldung des Bundesverbandes Erneuerbare Energien nutzen 80 Prozent der Deutschen veraltete Technik, um Häuser und Wohnungen zu heizen.

Energieausweise werden gestärkt

Auch bei den Energieausweisen gibt es Neuerungen. Bisher waren in den Ausweisen nur die Kennzahlen zum Energieverbrauch sowie -bedarf eines Gebäudes verzeichnet. In allen Energieausweisen, die ab Mai 2014 neu ausgestellt werden, werden Häuser – ähnlich wie Kühlschränke oder Waschmaschinen – zusätzlich in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt.

Und um Haus- und Wohnungssuchenden die Einschätzung der zu erwartenden Nebenkosten zu erleichtern, ist die Angabe der Energieeffizienzklasse in Wohnungsanzeigen sowie die Vorlage des Energiepasses bei einer Besichtigung künftig Pflicht.

Kyoto lässt grüßen

Die Novelle der Energieeinsparverordnung ist eigentlich dem Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997 geschuldet. Denn darin wurde festgelegt, dass die Gebäude in der Bundesrepublik bis 2050 nahezu klimaneutral sein sollen. Die EU hat dieses Ziel in der "EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" aufgegriffen und die Bundesregierung damit zur endgültigen Entwicklung und Umsetzung einer entsprechenden Verordnung gezwungen.

Weitere Infos zum Thema Energie & der Energiesparverordnung liefert die Sparkasse auf Ihrem Immobilienportal: https://www.s-immobilien.de/energie-sparen/.