Pedelec oder E-Bike: Was ist für Sie geeignet?

Unter den Fahrradtypen kristallisiert sich eine neue Generation heraus, und zwar das Pedelec und das E-Bike. Diese Fahrräder verfügen über einen Elektromotor und unterstützen so den Radler beim Fahren. Aber gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike? Ja, den gibt es. Lesen Sie, welchen.

Pedelec – Fahrrad mit Elektromotor

Pedal Electric Cycles oder kurz Pedelecs sind Fahrräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Pedelecs geben Menschen die Möglichkeit, mobil zu bleiben oder neu zu entdecken.

Gerade beim bergauf fahren unterstützt der Elektromotor die Pedalkraft des Fahrers, sodass Menschen mit weniger Muskelkraft und Fitness auch im bergigen Gelände Fahrrad fahren können. Die EU Richtlinie 2002/24/EG beschreibt ein Pedelec so:

  • Fahrrad mit Elektromotor
  • Energie über Batterie
  • ein Elektromotor unterstützt nur die Pedalkraft des Fahrers
  • max. Nenndauerleistung 250 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung 25 km/h
  • keine Führerscheinpflicht
  • keine Helmpflicht
  • keine Versicherungspflicht
  • keine Altersbeschränkung

Ausnahme: Nehmen Sie für Ihr Pedelec eine Anfahrhilfe bis 6 km/h müssen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung mitführen. Dies gilt aber nur, wenn Sie nach dem 1. April 1965 geboren wurden.

E-Bike – das Elektromofa

Der Elektroantrieb eines E-Bikes wird durch einen Drehgriff oder Schaltknopf aktiviert. Sie fahren dann nur mithilfe des Elektroantriebs, ohne dabei in die Pedale treten zu müssen. Die maximale Nenndauerleistung beträgt 500 Watt und die Höchstgeschwindigkeit ohne Pedalkraft 20 km/h. Werden diese Werte nicht überschritten, ist dieses Fahrzeug ein E-Bike oder laut StVO ein Kleinkraftrad bzw. Elektromofa. Für ein E-Bike gilt also,

  • Elektromofa bzw. Kleinkraftrad
  • Elektroantrieb über Drehgriff oder Schaltknopf
  • max. Nenndauerleistung 500 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit ohne Pedalkraft 20 km/h
  • Betriebserlaubnis erforderlich
  • Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich
  • Versicherungspflicht
  • keine Helmpflicht

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