So können Sie dem Fitnessstudio kündigen

Bewegung brauchen wir alle. Also boomt für Fitnessstudio-Besitzer das Geschäft. Das Fitnessstudio: Rein kommt man schnell. Wer aber kündigen will, muss einen langen Atem und ein gutes Durchsetzungsvermögen haben.

Vorsicht bei Schnupperangeboten
Die große Nachfrage sorgt unter Fitnessstudios für einen Konkurrenzkampf, der vor allem über den Preis geführt wird. Der Eintritt in ein Fitnessstudio zu niedrigen Beiträgen wird gerne mit dem einen oder anderen "Extra" (z.B. eine kostenlose Probemitgliedschaft) schmackhaft gemacht. Wer dem Fitnessstudio außerordentlich, also vor Vertragsablauf, kündigen will, kann aber Schwierigkeiten bekommen. Kündigung aus Gesundheitsgründen
Wenn Sie wegen Krankheit Ihren Fitnessstudio-Vertrag kündigen wollen, muss Ihr behandelnder Arzt Ihnen attestieren, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sport treiben dürfen. Dann haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht und das Fitnessstudio muss Sie umgehend aus dem Vertrag entlassen, und zwar ohne Wenn und Aber.

Praxis-Tipp
Manche Fitnessstudios haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass eine Kündigung bei Krankheit nur möglich ist, wenn Ihnen ein Amtsarzt die Sportunfähigkeit attestiert. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Solche Klauseln sind nach §§ 305 ff. BGB unwirksam. Ein normales Attest reicht.

Umzug ist Kündigungsgrund
Gute Chancen aus dem Vertrag rauszukommen haben Sie, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln. Ein Umzug ist ebenfalls ein besonderer Kündigungsgrund. Auch hier sind eventuelle Klauseln in den AGBs eines Fitnessstudios unwirksam.

Besser sofort kündigen
Zeitlich befristete Verträge sind während der Laufzeit ohne besonderen Grund eigentlich unkündbar. Außerdem verlängern sie sich meist stillschweigend um weitere sechs Monate. Das ist aber durchaus zulässig.