Über Geschmack lässt sich streiten: Ihre Rechte beim Restaurantbesuch

Auch wenn die Geschmäcker verschieden sind, müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Überregional bekannt wurde ein Sauerbraten, der es sogar fast bis zum Landgericht Plauen gebracht hätte:
Gerade wenn das „Corpus Delicti“, also die Speise aufgegessen wurde, verlangen die meisten Richter entsprechende Zeugenaussagen. Dass es aber auch anders geht, zeigt folgender, unter Juristen allerdings umstrittener Fall:

Ein Gast hatte im Vogtland einen Sauerbraten zurückgehen lassen und die Bezahlung verweigert. Er bemängelte die Sauce als zu hell, mehlig und nach Schwein schmeckend. Außerdem sei das Rotkraut verkocht. Die Geschichte landete nach Klage der Wirtin vor dem Amtsgericht Auerbach.

Zur Klärung der Frage, ob die Speise von „mittlerer Art und Güte“ (somit mängelfrei) war, konnte der Richter auf Grund des in der Verhandlung natürlich fehlenden „Beweisstücks“ keine Stellung nehmen; zwei Zeugen, die von dem Braten probiert hatten, äußerten sich komplett gegensätzlich. Die Klage wurde vom Richter abgewiesen, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass der Sauerbraten tatsächlich mängelfrei war (Amtsgericht Auerbach, Az.: 3 C 883/01).

Tipp: Wenn es Ihnen nicht schmeckt, beschweren Sie sich sofort, und zwar gleich nach dem ersten Bissen. Lassen Sie den Wirt rufen und geben Sie das Essen zurück, so muss dieser beweisen, dass das Gericht in Ordnung war.

Gerade wenn das „Corpus Delicti“, also die Speise aufgegessen wurde, verlangen die meisten Richter entsprechende Zeugenaussagen. Dass es aber auch anders geht, zeigt folgender, unter Juristen allerdings umstrittener Fall:

Ein Gast hatte im Vogtland einen Sauerbraten zurückgehen lassen und die Bezahlung verweigert. Er bemängelte die Sauce als zu hell, mehlig und nach Schwein schmeckend. Außerdem sei das Rotkraut verkocht. Die Geschichte landete nach Klage der Wirtin vor dem Amtsgericht Auerbach.

Zur Klärung der Frage, ob die Speise von „mittlerer Art und Güte“ (somit mängelfrei) war, konnte der Richter auf Grund des in der Verhandlung natürlich fehlenden „Beweisstücks“ keine Stellung nehmen; zwei Zeugen, die von dem Braten probiert hatten, äußerten sich komplett gegensätzlich. Die Klage wurde vom Richter abgewiesen, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass der Sauerbraten tatsächlich mängelfrei war (Amtsgericht Auerbach, Az.: 3 C 883/01).

Tipp: Wenn es Ihnen nicht schmeckt, beschweren Sie sich sofort, und zwar gleich nach dem ersten Bissen. Lassen Sie den Wirt rufen und geben Sie das Essen zurück, so muss dieser beweisen, dass das Gericht in Ordnung war.

Auch wenn die Geschmäcker verschieden sind, müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Überregional bekannt wurde ein Sauerbraten, der es sogar fast bis zum Landgericht Plauen gebracht hätte.

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