Bedienungsanleitung: Sie haben als Kunde Anspruch auf eine verständliche Anleitung

Ob Computer, MP3-Player oder Kaffeemaschine - bevor das neue Gerät in Gang gesetzt werden kann, müssen sich viele Käufer oft erst mit einer schlampig übersetzten Bedienungsanleitung herumärgern. Auch ungenaue Bezeichnungen oder sogar falsche Angaben sind in Bedienungsanleitungen keine Seltenheit. Dies müssen Sie sich als Verbraucher nicht gefallen lassen.
Nur wenige Kunden wissen, dass sie auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes Anspruch auf eine für den Laien verständliche Betriebsanleitung haben. In der Praxis bedeutet dies: Hersteller müssen auch für die Angaben in Bedienungsanleitungen haften. Kommt es durch eine fehlerhafte oder unverständliche Anleitung zu Schäden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Bei Käufen im deutschsprachigen Raum haben Sie Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Ohne diese dürfen Geräte generell nicht verkauft werden. Überzeugen Sie sich deshalb vor dem Kauf, ob dem Gerät eine deutschsprachige (verständliche) beiliegt. Wie eine Bedienungsanleitung aussehen sollte, hat das Deutsche Institut für Normung in Berlin festgelegt. Dazu gehören eine einfache Wortwahl, ein logischer Aufbau und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitshinweise. Haben Sie ein Gerät gekauft, bei dem die Anleitung unverständlich ist, nicht auf Deutsch ist, so schlecht übersetzt ist, dass die Anweisungen keinen Sinn machen oder vielleicht ganz fehlen, sollten Sie diese sofort schriftlich per Einschreiben reklamieren. Auch wenn Sie standardisierte Soft- und Hardware kaufen, haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Handbuch – auch wenn es nicht extra ausdrücklich vereinbart wurde (Urteil des OLG Köln, Az: 19 U 205/96). Eine mündliche Einweisung oder Schulung ersetzt das Bedienerhandbuch nicht (Urteil des LG Essen, Az.: 44 O 197/86).

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