Verfallsdatum auf Arzneimitteln – was sollten Sie beachten?

Auf Packungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten muss ein Verfallsdatum aufgedruckt sein. Dürfen die Produkte und Arzneimittel noch nach diesem Datum eingenommen werden? Welche Mittel sollten Sie nach dem Verfallsdatum entsorgen? Welche können Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch einnehmen? Welche Aufdrucke finden Sie noch auf den Verpackungen und was bedeuten sie?

Auf Verpackungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten kann folgendes aufgedruckt sein:

  • Die Chargenbezeichnung – CH.-B.: ………
    Anhand dieser Chargenbezeichnung kann der Hersteller das Produkt dem Herstellungsprozess genau zuordnen. Kommt es während der Produktion zu Problemen, kann der Hersteller anhand der Charge feststellen, zu welchem Zeitpunkt das Mittel produziert wurde und die entsprechenden Chargen im Notfall zurückrufen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Medizinprodukt oder das Arzneimittel während der Produktion verunreinigt wurde.
  • Das Verfallsdatum – Verwendbar bis ……..
    Dieses Datum gibt das Verwendbarkeitsdatum an. Es wird vom Hersteller festgesetzt. Bis zu diesem Datum sind bei sachgemäßer Lagerung die Wirkung und die Qualität des Arzneimittels oder Medizinproduktes gewährleistet.
  • Auf Verpackungen von temperaturempfindlichen Arzneimitteln oder Medizinprodukten
    Bei diesen Produkten wird der Hinweis der maximalen Lagertemperatur auf den Verpackungen aufgedruckt: „Nicht über (zum Beispiel 20 °C) lagern„, können Sie dann auf der Verpackung lesen. 
  • Sonderaufdrucke
    Nach Zubereitung verwendbar bis…..
    Dies steht oft auf Verpackungen von Antibiotikasäften, die frisch zubereitet werden müssen. Sie sind nach der Zubereitung nur eine sehr kurze Zeit (einige Tage) verwendbar. Das Verwendbarkeitsdatum wird von der Apotheke, die den Saft direkt zubereitet hat, aufgetragen.
  • Nach Anbruch (6 Wochen) haltbar.
    Diesen Aufdruck finden Sie oft auf den Verpackungen von Augentropfen oder Nasentropfen. 

Dürfen Medizinprodukte oder Arzneimittel, die verfallen sind, noch verkauft werden?

Ein Verkauf ist in diesem Fall nicht zulässig. Apotheken und andere Verkaufsstellen müssen diese Produkte fachgerecht entsorgen. Auch ein Verkauf zu einem Sonderpreis ist nach dem Verfallsdatum nicht gestattet.

Können bestimmte Arzneimittel oder Medizinprodukte auch noch nach dem Verfallsdatum eingenommen werden?

Vielleicht geht es Ihnen auch so. Sie haben in Ihrer Hausapotheke eine Menge Arzneimittel, die Sie nur kurzfristig eingenommen haben. Nun haben Sie Kopfschmerzen und finden in Ihrer Hausapotheke noch eine Packung Kopfschmerztabletten. Sie sehen auf der Verpackung, dass das Verfallsdatum seit zwei Wochen abgelaufen ist. Nun zweifeln Sie daran, ob Sie die Tabletten noch einnehmen dürfen.

Wenn die Tabletten ordnungsgemäß gelagert worden sind (nicht zu feucht und nicht zu warm) können Sie das Arzneimittel bedenkenlos noch kurze Zeit nach dem Verfalldatum verwenden. Die Tabletten müssen allerdings noch fest im Blister eingesiegelt sein. Keinesfalls dürfen Sie Arzneimittel einnehmen, die bröselig, aufgequollen und verfärbt sind.

Folgende Arzneimittel sollten Sie nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwenden:

  • Augentropfen (bitte beachten Sie das Anbruchdatum)
  • Nasentropfen
  • Antibabypille
  • Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind
  • Krebsmedikamente
  • alle Arzneimittel und Medizinprodukte, die ab Herstellung nur kurze Zeit haltbar sind (ein kurzes Verfalldatum spricht dafür, dass die Produkte empfindlich sind)

Diese Produkte sollten Sie schon vor Ablauf des Verfalldatums entsorgen:

  • angebrochene Packungen von Antibiotika, Tropfen, Säften, Salben, Cremes

Falls Sie auf einer Verpackung den Vermerk: „Mindestens haltbar bis Ende….“ aufgedruckt sehen, handelt es sich nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel. Lesen Sie dazu auch meinen Artikel.

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