Röteln: Bettruhe ist nur bei Fieber nötig

Röteln sind vor allem in der Schwangerschaft für das Ungeborene gefährlich. Ansonsten verlaufen Röteln bei Kindern meist harmlos - nicht selten sogar unerkannt. Falls Ihr Kind jedoch Unterstützung braucht, finden Sie hier, wie Sie ihm bei Röteln helfen können.

Röteln bleiben oft unentdeckt

Röteln sind eine typische Kinderkrankheit und werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Meist erkranken Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis drei Wochen. Ansteckungsgefahr besteht eine Woche bis zehn Tage nach Auftreten des Hautausschlags.

Achtung: In etwa der Hälfte der Fälle verläuft die Infektion „stumm“, also ohne Beschwerden oder den charakteristischen Hautausschlag, sodass die Infektion gar nicht erkannt wird. Der mit dem Rötelnvirus Infizierte ist trotzdem ansteckend.

Komplikationen sind eher selten

In weniger als 0,02 Prozent der Fälle kommt es bei Röteln zu einer Hirnhaut- oder Gehirnentzündung. Diese tritt meist mehrere Tage nach dem Ausschlag auf und zeigt sich durch hohes Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinsstörungen sowie eventuell durch Kampfanfälle. Treten bei Ihrem Kind derartige Symptome auf, rufen Sie sofort den Arzt.

Röteln: Bettruhe ist nur bei Fieber nötig

  • Ob Ihr Kind bei Röteln überhaupt eine Behandlung braucht, hängt davon ab, wie es sich fühlt.
  • Wenn es Fieber hat, gehört es ins Bett. Es sollte viel trinken, z. B. verdünnte Säfte und Tee.
  • Hilfreich ist ein schweißtreibender Tee aus Lindenblüten und Holunder zu gleichen Teilen. Übergießen Sie einen gehäuften Teelöffel der Mischung mit einem Viertel Liter kochendem Wasser und lassen Sie den Tee fünf Minuten ziehen. Geben Sie Ihrem Kind dreimal täglich eine halbe bis ganze Tasse davon zu trinken.
  • Auch wenn es Ihrem Kind mit den Röteln gut geht, sollte es für etwa eine Woche zu Hause bleiben, bis der Hautausschlag abgeklungen ist, um andere (insbesondere Schwangere) nicht anzustecken.
  • Besuch ist erlaubt, sofern er selbst schon Röteln hatte oder dagegen geimpft ist.

Bildnachweis: Tobias Arhelger / stock.adobe.com