Urtica urens für Pferde mit Nesselausschlag

Wenn ein Pferd einen unerklärlichen Nesselausschlag auf der Haut zeigt, sollten Sie eine Behandlung mit Urtica urens versuchen. Das homöopathische Mittel Urtica urens zeigt meist Auswirkungen auf der Haut, wie sie sonst von Brennnesseln hervorgerufen werden. Es kann aber auch bei rheumatischen Beschwerden hilfreich sein.

Urtica urens für Pferde mit Hautausschlägen

Zeigen sich beim Pferd Pusteln oder Blattern, die an eine Verbrennung durch Brennnesseln denken lassen, sollte Urtica urens auf jeden Fall versucht werden. Urtica urens – die Brennnessel – kann in potenzierter Form heilen, was sie im ursprünglichen Zustand hervorrufen kann. Darum sind alle Hauterscheinungen beim Pferd, die diesem ähnlich erscheinen, auch damit zu beheben.

Beim Pferd zeigt sich dann häufig auch eine Berührungsempfindlichkeit, welche ebenfalls als Symptom gesehen werden kann, die auf die Anwendung des Mittels hinweisen kann.

Neben dem hilfreichen Einsatz beim Nesselausschlag kann Urtica urens aber auch zur Milchsekretionssteigerung bei der Stute oder zur Milchsekretionssenkung eingesetzt werden. Es regt die Bauchspeicheldrüse an und kann dazu eingesetzt werden, Harnsäure aus dem Gewebe und dem Blut vermehrt auszuschwemmen.

Urtica urens schwemmt Harnsäure aus

Dieses vermehrte Ausschwemmen entlastet die Entgiftungsorgane wie Leber und Nieren und kann dementsprechend auch die Haut entlasten, da die Haut oft die Entgiftungsprozesse dieser Organe mit übernimmt, wenn hier Störungen vorliegen.

Wenn Urtica angezeigt ist, erhöht sich oft die Harnmenge bei wenig konzentriertem Urin. Deshalb kann das Mittel auch eingesetzt werden, wenn Harnleiterreizungen oder Blasenreizungen bestehen. Ist es auch hier angezeigt, können sich Blut oder Harngrieß bzw. Sedimente im Harn befinden.

Urtica urens kann in der D1 – D3 verabreicht werden, dazu gibt man 5 – 10 Globulis 3 – 5 mal am Tag, in ein Stück Apfel oder einen Heucob direkt zum sofortigen Verzehr ins Pferdemaul. Es kann 2 – 3 Wochen gegeben werden und sollte abgesetzt werden, wenn die Beschwerden verschwunden sind.

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