Diese 17 E-Nummern sollten Sie unbedingt meiden!

E-Nummern haben keinen guten Ruf bei den Verbrauchern. Zu Recht: Lebensmittelzusatzstoffe können zu Allergien führen und Krankheiten wie Asthma oder sogar Krebs auslösen. Ich als Ernährungsexperte habe für Sie im folgenden Artikel eine Liste der gefährlichsten Zusatzstoffe zusammengestellt, die Sie unbedingt meiden sollten.

Zusatzstoffe werden zugesetzt, um Lebensmittel länger haltbar zu machen, die Konsistenz zu verbessern, technologische Prozesse zu vereinfachen oder den Genusswert zu steigern. Aber Lebensmittelzusatzstoffe haben nicht nur gute Eigenschaften. Viele stehen im Verdacht, Allergien auszulösen und Krankheiten wie Asthma, Neurodermitis, Alzheimer oder sogar Krebs zu begünstigen.

Auf diese Zusatzstoffe sollten Sie besser verzichten

E102 – Tartrazin

Die E-Nummer E102 kommt in Senf, Puddingpulver, Schmelzkäse sowie Getränken und Süßigkeiten vor. Tartrazin ist ein künstlicher gelber Farbstoff mit hohem Allergiepotenzial besonders bei Menschen, die auf Aspirin oder Benzoesäure empfindlich reagieren. Auch für Personen mit Asthma oder Neurodermitis ist E102 bedenklich.

Tartrazin wird mit gesundheitlichen Auswirkungen wie Atemschwierigkeiten, Hautausschlägen oder verschwommenem Sehvermögen in Verbindung gebracht und kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. In Norwegen ist der Farbstoff E102 verboten. In Deutschland und Österreich wurde das Verbot im Rahmen der EU-Gesetzesangleichung aufgehoben. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

E104 – Chinolingelb

Götterspeise, Brausepulver, Kaugummi, Räucherfisch und Obstweine – nur für solche Lebensmittel ist die E-Nummer E104 zugelassen, und auch das nur in geringen Mengen. Der gelbe Farbstoff Chinolingelb steht unter Krebsverdacht und ist in den USA, Japan und Norwegen verboten. E104 kann allergieauslösend wirken und die Aktivität sowie die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.

E110 – Gelborange S

Der Farbstoff E110 färbt Produkte wie Weingummi, Lachsersatz oder Käse gelborange. In Tierversuchen führte der Zusatzstoff zu Nierentumoren. Vermutlich ist Gelborange S ein Auslöser für Asthma und Neurodermitis und gilt als allergieauslösend für Menschen, die empfindlich auf Aspirin und Benzoesäure (E210) reagieren.

E122 – Azorubin (Carmoisin)

Der rote Farbstoff E122 kommt in Fertigprodukten und Fertigsuppen vor, aber auch in Getränken und Süßigkeiten. Azorubin kann Allergien auslösen, speziell bei Menschen, die empfindlich auf Aspirin und Benzoesäure reagieren. Außerdem kann der rote Farbstoff E122 die Aufmerksamkeit und die Aktivität von Kindern beeinträchtigen. Die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

E123 – Amaranth

Mit Amaranth sind hier nicht die Körner gemeint, sondern der rote Farbstoff E123. Amaranth ist nur für Spirituosen, Aperitifweine und Kaviar zugelassen. In den USA ist er verboten, da er unter Krebsverdacht steht. In Tierversuchen führte E123 zu Kalkablagerungen in den Nieren. Auch dieser Farbstoff ist besonders bedenklich für Menschen mit Aspirin- oder Benzoesäureallergie und könnte ein Auslöser für Neurodermitis und Asthma sein.

E124A – Chochenillerot A

Der rote Farbstoff Chochenillerot A oder auch E124A ist das, was den Lachsersatz so schön rot färbt. Er steckt auch in Chorizo-Wurst, rotem Fruchtgelee und anderen Süßwaren. E124A gilt als Allergie auslösend und kann die Aktivität sowie die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.

E127 – Erythrosin

Der rote Farbstoff ist nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen. Die E-Nummer E127 kann Jod an den Körper abgeben und die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten Lebensmittel mit Erythrosin nicht essen, also Cocktailkirschen und kandierte Kirschen aller Art meiden. Der Farbstoff E127 kann die Aufmerksamkeit bei Kindern stören und Allergien auslösen.

E129 – Allurarot AC

Über diesen roten Farbstoff wissen wir noch recht wenig: Es wurden kaum Untersuchungen veröffentlicht, die Auswirkungen von E129 sind daher noch nicht abschließend bewertet. In Deutschland findet man den Farbstoff in Süßwaren, Desserts und Getränken. In Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich und der Schweiz ist die E-Nummer E129 verboten. Menschen mit Aspirin- oder Benzoesäureallergie, Asthma oder Neurodermitis sollten die E-Nummer meiden. Allurarot AC kann die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen.

E142 – Grün S

Pfefferminzbonbons oder Dosenerbsen, aber auch Getränke, Kosmetika, Wolle, Leder und Papier werden mit dem grünen Farbstoff E142 gefärbt. Der Zusatzstoff Grün S steht im Verdacht, Alzheimer zu begünstigen und hat im Tierversuch zu Erbgutschäden geführt.

E151 – Brillantschwarz BN

Kaviar-Ersatz, Lakritz aber auch Shampoos oder flüssige Seifen werden mit dem Farbstoff E151 violett, braun oder schwarz gefärbt. Brillantschwarz BN gilt als allergieauslösend bei Menschen, die auf Aspirin und Benzoesäure empfindlich reagieren und sollte auch von Personen mit Asthma oder Neurodermitis gemieden werden. Verbraucherzentralen raten vom Verzehr großer Mengen ab.

E155 – Braun HT

Der rötlich-braune Farbstoff E155 wird vor allem zum Färben von Süßigkeiten wie Kuchen, Keksen, Eis oder Schokolade verwendet. Verbraucherzentralen raten jedoch vom Verzehr ab, da die E-Nummer insbesondere für Menschen mit Neurodermitis, Asthma und Aspirin- oder Benzoesäureallergie bedenklich ist.

E173 – Aluminium

Aluminium kennen wir als Zutat in Deodorants. Aluminium steht im Verdacht, Alzheimer, Demenz und Brustkrebs auszulösen, deshalb suchen zum Beispiel viele Konsumenten Deo ohne Aluminium. Als silbergrauer Farbstoff ist E173 allerdings für Überzüge von Zuckerwaren und Dekorationen von Kuchen und Gebäck zugelassen. Der Körper speichert Aluminium teilweise. Die E-Nummer E173 sollte von Menschen mit Nierenerkrankung vermieden werden.

E180 – Litholrubin BK

Der rote Lebensmittelfarbstoff E180 ist nur für Käserinde zugelassen – sogar dann, wenn sie mitgegessen werden kann. Bedenklich ist der Zusatzstoff Litholrubin BK besonders für Menschen mit Pseudoallergien (z.B. Asthma oder Neurodermitis) und Menschen, die allergisch auf Aspirin oder Benzoesäure reagieren.

E284 – Borsäure

Borsäure, auch als E284 bekannt, führte in der Vergangenheit zu Vergiftungen – das Konservierungsmittel ist daher nur noch für Kaviar zugelassen. Traditionell wird Kaviar mit Salz konserviert, für eine längere Haltbarkeit setzten Hersteller Borsäure hinzu. Die E-Nummer kann nicht abgebaut werden und reichert sich im Körper an. Bei häufigem Verzehr verursacht E284 Durchfälle und innere Organschäden.

E385 – Calcium-dinatrium-ethylen-diamin-tetraacetat (Calcium-dinatrium-EDTA)

Das Antioxidationsmittel E385 ist nur für Dosen, Glaskonserven, Margarine und gefrorene Krebstiere zugelassen und verhindert die Verfärbung dieser Lebensmittel. Da Calcium-dinatrium-EDTA Mineralstoffe bindet, kann diese E-Nummer den Stoffwechsel stark beeinflussen.

E425 – Konjak

Konjak wird aus der „Teufelszunge“ gewonnen: Die Wurzel der asiatischen Pflanze wird zu Mehl verarbeitet. Verwendet wird Konjak in Glasnudeln und fernöstlichen Spezialitäten. Die E-Nummer E425 kann nicht vom Körper aufgenommen werden. Soweit harmlos, doch E425 vergrößert den Darminhalt und behindert die Aufnahme wichtiger Nährstoffe. In der EU ist die Verwendung von E425 immerhin schon in gelierten Süßwaren verboten, weil das Verdickungsmittel sich im Rachenraum festsetzen und zum Beispiel bei Kindern zu Erstickungsanfällen führen kann.

E512 – Zinn-II-Chlorid

Zinn-II-Chlorid wird als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator verwendet. Die E-Nummer E512 ist nur in Dosen- und Glaskonserven zugelassen und wird beispielsweise eingesetzt, um die helle Farbe des Spargels im Glas zu erhalten. In hohen Konzentrationen hat die E-Nummer E512 einen metallischen Beigeschmack und führt zu Übelkeit und Erbrechen.

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