Wann Zweitwohnungssteuer auf Immobilien als Kapitalanlage fällig wird

Grundsätzlich muss für einen Zweitwohnsitz Steuer gezahlt werden. Wird eine zweite Immobilie allerdings als reine Kapitalanlage gehalten, gibt es andere Regelungen. Wie diese aussehen, lesen Sie in diesem Artikel!

Eine Immobilie als Kapitalanlage ist eine der beliebtesten Formen, Geld zu investieren. Die einen entscheiden sich für ein eigenes Haus, den anderen reicht eine schöne Eigentumswohnung. Wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist und die erste Immobilie bereits abbezahlt, entscheiden sich einige Anleger dafür, noch eine zweite Wohnung anzuschaffen- Diese wird häufig als reine Kapitalanlage genutzt.

Normalerweise muss in Deutschland auf Zweitwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Zweitwohnung nicht bewohnt wird, sondern als reine Kapitalanlage gedacht ist?

Was ist die Zweitwohnungsteuer?

Die Zweitwohnungsteuer wird in Deutschland von den Kommunen erhoben und spült jährlich rund 100 Mio. Euro extra in die Kassen. Besteuert wird, wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung hat.

Ob sich die Wohnung in derselben Stadt oder sogar im selben Haus befindet wie die eigene Wohnung spielt keine Rolle. Auch ob die Wohnung vermietet wird oder der Eigentümer sie selbst bewohnt, ist unerheblich für die Zweitwohnungsteuer.

Wie definiert sich eine Wohnung?

Je nach Gemeinde gibt es verschiedene Definitionen für eine Wohnung beziehungsweise Wohnraum, der zu besteuern ist. Dresden beispielsweise definiert eine abgeschlossene Wohneinheit mit Zimmern, einer Küche und einem Badezimmer als Wohnung. In München zählen sogar Wohnmobile und Mobilheime als Zweitwohnung, wenn sie auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend abgestellt werden.

Die Höhe der Zweitwohnungsteuer bemisst sich an der Kaltmiete und beträgt zwischen 5 und 23 % (je nach Gemeinde). Mit der Zweitwohnungsteuer sollen Verluste aufgrund abnehmender Einwohnerzahlen kompensiert werden.

Wann eine Zweitwohnung nicht versteuert werden muss

Unter verschiedenen Umständen muss die Zweitwohnungsteuer nicht bezahlt werden. Werden die Wohnungen beispielsweise von gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt oder dienen die Wohnungen als Wohnraum in einem Pflegeheim, dann sind sie von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.

Auch wenn die Wohnung eine Nebenwohnung neben der elterlichen Wohnung ist und sie von Minderjährigen, die noch finanziell von den Eltern abhängig sind, bewohnt wird, muss keine Zweitwohnungsteuer errichtet werden.

Eine Wohnung, die rein der Kapitalanlage dient, muss nicht versteuert werden

Für eine Wohnung, die nicht bewohnt wird, sondern nur als Kapitalanlage dient, galt ursprünglich die Regelung, dass für sie ebenfalls eine Zweitwohnungsteuer gezahlt werden muss. Nach Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde dieser Umstand allerdings geändert.

Wird eine Zweitwohnung nicht bewohnt und nur als Kapitalanlage gehalten, dann muss auf diese Immobilie keine Zweitwohnungsteuer gezahlt werden. Dass die Wohnung nicht bewohnt wird (auch nicht zwischenzeitlich), müssen die Eigentümer allerdings nachweisen. Wasser- und Stromrechnungen (die bei 0 liegen sollten) können einen Leerstand belegen und die Eigentürmer so vor der Steuerlast bewahren.

Den Leerstand müssen Sie beweisen können

Sollten Sie also auch über eine leerstehende Zweitwohnung als Kapitalanlage verfügen, für die Ihnen die Kommune Steuern abknüpfen will, können Sie den Leerstand mit Nebenkostenabrechnungen beweisen. Auf diese Weise sparen Sie zwischen 5 und 23 % Steuern, die Sie sonst auf die Jahreskaltmiete hätten zahlen müssen.

Wenn der Tag gekommen ist und Ihre Immobilie aus verschiedenen Gründen im Wert gestiegen ist, können Sie diese dann verkaufen und die Rendite einstreichen. Um die Besteuerung der Wohnfläche muss sich dann der Käufer kümmern.

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