Kapitalerhöhung – mitmachen oder verzichten?

Von einer Kapital- bzw. Eigenkapitalerhöhung spricht man, wenn eine Aktiengesellschaft neue Aktien ausgibt und so ihr Eigenkapital erhöht. Was bedeutet das für Aktionäre und wie sollen sie sich verhalten, wenn "ihr" Unternehmen eine solche Maßnahme plant?

Mit einer
Kapitalerhöhung, der Ausgabe neuer Aktien zusätzlich zu den bereits vorhandenen Papieren, beschafft sich eine Aktiengesellschaft "frisches" Geld. Da Aktien Eigenkapital sind, wird der Eigenkapitalanteil durch diese Maßnahme erhöht. Das ist auf den ersten Blick gut, da ein Unternehmen mit mehr Eigenkapital grundsätzlich auf einem solideren Fundament steht. Das Geld gehört den Eigentümern und nicht Dritten, z. B. der Bank, und kann somit frei von den Eignern, den Aktionären, verwendet werden.

Doch eine Kapitalerhöhung kann auch Risiken beinhalten. Für den Aktionär ist entscheidend, in welcher Lage die Kapitalerhöhung erfolgt und wofür das Geld verwendet werden soll, etwa zur Schuldentilgung oder zur Finanzierung einer Expansion. Problematisch kann eine Kapitalerhöhung werden, wenn das frische Geld trotz allem nicht ausreicht, um z. B. die Schulden in einem "ausreichenden" Maß zurückzuführen oder eine Expansion mit Erfolg umzusetzen.

Dann drohen Kursverluste oder im schlimmsten Fall sogar eine Pleite. Das Problem für den Anleger ist, dass er im Vorfeld schwer beurteilen kann, ob eine Kapitalerhöhung erfolgreich sein wird oder nicht. Aktionäre müssen einer Kapitalerhöhung zustimmen. Privatanleger haben aber meist kaum Einfluss auf diese Entscheidung, da die überwiegende Anzahl Aktien und damit Stimmrechte von Banken, Versicherungen und Fonds gehalten werden, die damit die meisten Stimmrechte besitzen.

Die ordentliche Kapitalerhöhung

Von einer ordentlichen Kapitalerhöhung spricht man, wenn das Unternehmen Aktien ausgibt und hierfür i. d. R. Bargeld erhält. Grundsätzlich können beliebig viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden. Der Preis der jungen Aktien muss mindestens dem Nennwert der Aktie, meist ein Euro, entsprechen. Die Preisobergrenze ist der Börsenkurs der alten Aktie am Tag der Ausgabe der jungen Papiere.

Kapitalerhöhungen werden meist im Rahmen einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen und das Unternehmen lässt sich das Vorhaben für bis zu fünf Jahre im Voraus genehmigen. Die Gesellschaft kann so einen günstigsten Zeitpunkt für die Maßnahme wählen, z. B. eine Phase, in der die Kurse stark steigen, da sie so mehr Geld für die jungen Aktien bekommen kann.

Die bedingte Kapitalerhöhung

Außerdem gibt es die bedingte Kapitalerhöhung. Hier hängt die Höhe der Emission (Anzahl freischer Aktien) davon ab, inwieweit die Anleger von Umtausch- oder Bezugsrechten Gebrauch machen. Die Unternehmen geben hier nur Anrechte auf den späteren Erwerb von Aktien aus. Eine weit verbreitete Art der bedingten Kapitalerhöhung ist die Ausgabe von Bezugsrechten.

Mit Bezugsrechten wird sichergestellt, dass der prozentuale Anteil der Eigentümer am gesamten Grundkapital (Anzahl bzw. Wert aller Aktien) gleich bleibt. Denn bei einer Kapitalerhöhung steigt die Zahl der Unternehmensanteile und das Gewicht des einzelnen Papiers sinkt. Dabei gilt: Die jungen Aktien sind häufig billiger zu haben, als die alten vor der Kapitalerhöhung wert waren. Nutzt der Aktionär die Bezugsrechte, bleibt der Anteil am Grundkapital des Unternehmens gleich.

Übt er das Bezugsrecht nicht aus, etwa, weil er von der Kapitalerhöhung nicht überzeugt ist, oder – wesentlich profaner – aktuell kein Geld für die Maßnahmen hat, sinkt sein Anteil am Grundkapital. Die Bezugsrechte können dann an der Börse verkauft werden.

Die Frage, die sich einem Aktionär stellt, ist, ob es sich für ihn lohnt, eine Kapitalmaßnahme mitzumachen oder nicht. Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es immer Stimmen für oder gegen eine solche Maßnahme gibt. Daher muss jeder Aktionär die Entscheidung nach individuellen Aspekten für sich treffen.

Grundsätzlich gilt: Einer Kapitalerhöhung kann zugestimmt bzw. sie kann mitgemacht werden, wenn man von der Firma überzeugt ist (Auswahlkriterien zu Qualitätsaktien wurden mehrfach genannt) und man auch ohne die Maßnahme Aktien dieses Unternehmens kaufen würde. Hat man Zweifel an der Qualität des Unternehmens oder den geplanten Maßnahmen, die mit der Kapitalerhöhung finanziert werden soll, sollte man hingegen die Finger davonlassen.