Fondspolice kündigen: Nur selten zu empfehlen

Eine Fondspolice zu kündigen ist häufig nicht sinnvoll. Zwar zeigt ein aktueller Test, dass viele fondsgebundene Rentenversicherungen nicht zu empfehlen sind. Die Kündigung einer einmal abgeschlossenen Police kann den Verlust aber noch vergrößern.

Wie ein aktueller Test der Stiftung Warentest gezeigt hat, sind viele fondsgebundene Rentenversicherungen nicht zu empfehlen. Aber ist es trotzdem sinnvoll, eine Fondspolice zu kündigen?

Fondspolicen kündigen: Entscheidungskriterien

Trotz der vielen schlechten Noten, die die Stiftung Warentest bei dem Angebot von fondsgebundenen Rentenversicherungen vergeben hat, lohnt es sich in vielen Fällen nicht, eine einmal abgeschlossene Fondspolice zu kündigen.

Insbesondere bei Verträgen aus der Zeit vor 2005 rät Stiftung Warentest davon ab, Fondspolicen zu kündigen. Allenfalls für Verträge ab 2008 wird eine entsprechende Prüfung häufiger positiv ausfallen. Der Grund hierfür: Die Anbieter von fondsgebundenen Rentenversicherungen dürfen ihre Abschlusskosten nicht mehr sofort komplett in Abzug bringen, sondern müssen diese über fünf Jahre verteilen. Wird die Fondspolice relativ kurz nach dem Abschluss gekündigt, wird man auch nur noch anteilig mit diesen Kosten belastet.

Fondspolicen nach Ablauf von fünf Jahren kündigen

Da die Anbieter der fondsgebundenen Rentenversicherung nach Ablauf der fünf Jahren ihre gesamten Abschlusskosten weiterberechnet haben, lohnt es sich bei diesen älteren Fondspolicen kaum, diese zu kündigen. Nur wenn das Fondsangebot sehr schlecht ist, lohnt sich eine Vergleichsrechnung.

Bei diesen älteren Fondspolicen ist auch die Beitragsfreistellung häufig keine gute Alternative zur Kündigung, denn auch hierbei hat der Kunde die hohen Abschlusskosten nach fünf Jahren bereits bezahlt.

Ältere Fondspolicen zu kündigen ist fast immer mit hohen Kosten verbunden

Da es fast immer teuer ist, eine Fondspolice zu kündigen, sollte man sich bereits vor Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung fragen, ob diese Anlageform tatsächlich die richtige ist. Häufig ist man mit einem Riester-Vertrag sehr viel besser beraten.

Ist das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen, geht es zunächst einmal um die Klärung, wie sich die fondsgebundene Rentenversicherung in der Zukunft voraussichtlich entwickeln wird. Hierzu fordern Sie am besten von Ihrem Versicherer eine Prognoserechnung mit mehreren Zinssätzen an.

Basierend auf diesen Angaben können Sie sich von anderen Anbietern dann Alternativen zuschicken lassen. Diese sollten den gleichen Ablauftermin wie die bestehende Fondspolice haben. Wenn der Auszahlungsbetrag bei den Alternativangeboten höher ist, spricht einiges dafür, die bestehende Fondspolice zu kündigen.

Bitte beachten Sie bei diesem Vergleich, dass Sie den Rückkaufswert, den Sie nach der Kündigung der alten Fondspolice erhalten würden, als Einmalzahlung der neuen Fondspolice berücksichtigen.

Bedenken Sie ferner, dass Sie steuerliche Vorteile aufgeben, wenn Sie eine Fondspolice kündigen, die Sie vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben. Bei diesen Verträgen können Sie den Auszahlungsbetrag steuerfrei bekommen. Bei Fondspolicen ab dem Jahr 2005 ist dies nur zur Hälfte möglich.