Kreditkarten: Im Falle der Trennung kann die Partner-Kreditkarte zum teuren Ärgernis werden

In Partnerschaften ist es häufig üblich, sich zur eigentlichen Kreditkarte eine Zusatzkarte ausstellen zu lassen. So hat auch der Partner jederzeit Zugriff auf das Konto. Problematisch kann das werden, wenn sich die Partner trennen:

Trennt sich das Paar und gibt der Partner die Kreditkarte nicht zurück, haftet der Kreditkarten-Inhaber weiter für die Nutzung. Und zwar auch dann, wenn er die Partnerkarte gesperrt oder gekündigt hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden (OLG Oldenburg, Az.: 15 U 37/04).

Fordern Sie im Falle einer Trennung eine vom Partner verwendete Zusatzkarte unbedingt zurück. Nur durch die Rückgabe endet nach Ansicht der OLG-Richter die Haftung gegenüber der Kreditkartenorganisation.

Quelle: "Bankkunden vertraulich"

Trennt sich das Paar und gibt der Partner die Kreditkarte nicht zurück, haftet der Kreditkarten-Inhaber weiter für die Nutzung. Und zwar auch dann, wenn er die Partnerkarte gesperrt oder gekündigt hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden (OLG Oldenburg, Az.: 15 U 37/04).

Fordern Sie im Falle einer Trennung eine vom Partner verwendete Zusatzkarte unbedingt zurück. Nur durch die Rückgabe endet nach Ansicht der OLG-Richter die Haftung gegenüber der Kreditkartenorganisation.

In Partnerschaften ist es häufig üblich, sich zur eigentlichen Kreditkarte eine Zusatzkarte ausstellen zu lassen. So hat auch der Partner jederzeit Zugriff auf das Konto. Problematisch kann das werden, wenn sich die Partner trennen: