Kontovollmacht: So wirkt sie

Eine Kontovollmacht hat zwei Gesichter. Einerseits ist sie dann hilfreich, wenn Sie selbst vorübergehend nicht dazu in der Lage sind, Ihr Konto zu verwalten. Andererseits liefern Sie Ihr Konto der Person, der Sie Vollmacht erteilen, praktisch aus. Was also müssen Sie bei der Erteilung einer Bankvollmacht beachten?

Vollmacht – Behalten Sie die Zügel in der Hand?

Eine Vollmacht bewirkt, dass ihr Inhaber bis auf Widerruf Bankgeschäfte einer anderen Person so tätigen kann, als wären es seine eigenen. Das bedeutet, dass er im Namen des Vollmachtgebers, also des Kontoinhabers, über das Konto verfügen kann und dies in der Regel auch im Sinne des Vollmachtgebers tut. Dennoch hat der Vollmachtnehmer, der also Vollmacht erhält, theoretisch die Möglichkeit über das Guthaben im eigenen Sinne zu verfügen und auch den Dispositionskredit auszuschöpfen.

Die Bankvollmacht sollten Sie also nur unbedingt vertrauenswürdigen Personen erteilen. Grenzen Sie auch die Vollmacht so weit wie möglich ein. Wenn Sie beispielsweise über mehrere Wochen abwesend sind, weil Sie im Krankenhaus, Kur oder Urlaub sind, so können und sollten Sie die Vollmacht befristen. Wollen Sie für den Sterbefall vorsorgen, so sollten Sie die Vollmacht auch nur im Todesfall wirksam werden lassen. Der Inhaber der Vollmacht hat dann dafür zu sorgen, dass nach Ihrem Ableben Ihr Erbe verwaltet wird.

Auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit können Sie durch eine Bankvollmacht vorsorgen. Die Wirksamkeit ist wie bei der Vollmacht im Todesfall von einem bestimmten Ereignis abhängig, nämlich von der Pflegebedürftigkeit. Dieser Fall tritt in der Regel unverhofft ein.

Deshalb ist es besonders wichtig rechtzeitig vorzusorgen. Können Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit Ihre Geldgeschäfte nicht mehr selbst regeln, ist ein gerichtlich bestellter Betreuer erforderlich, wenn Sie nicht selbst eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigt haben. Nur so regeln Sie das Verfahren in Ihrem Sinne.

Für alle anderen Angelegenheiten, etwa in medizinischen oder pflegerischen Belangen, sollten Sie eine allgemeine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen. Diese kann auch Bankgeschäfte in ihren Wirkungsbereich einschließen.

Entscheidend ist, was in der Vollmacht steht

Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, halten Sie den Text möglichst genau. Ein einfacher Satz: "xy darf in meinem Namen über mein Konto verfügen. yz" ist nicht nur sehr ungenau, sondern reicht auch in der Regel nicht aus. In dem Text der Vollmacht sollte zumindest stehen, wer Sie sind (Name, Wohnort, Geburtsdatum), für welche Kreditinstitute die Vollmacht gelten soll, wenn Sie beauftragen (Name, Wohnort, Geburtsdatum), und wozu ermächtigen.

Beschreiben Sie möglichst genau, was der Bevollmächtige in Ihrem Namen tun darf. Das ist nicht nur für Sie wichtig, sondern auch für Ihren Bevollmächtigen, der dadurch weiß, was er darf, und vor allem ist es rechtlich relevant. Wickelt ein Bevollmächtigter in Ihrem Namen Geldgeschäfte ab, für die er nicht bevollmächtigt war und geht dies aus der Vollmacht hervor, so ist das Kreditinstitut Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.

Hingegen haftet eine Bank nicht für Schäden, die dem Bevollmächtigen entstehen, wenn berechtigte Zweifel an der Echtheit der Vollmacht entstehen (OLG Karlsruhe, Az. 17 U 19/06). Das Risiko von Missverständnissen und Fehlern minimieren Sie, wenn Sie die Vollmacht zusammen mit dem Bevollmächtigten in Ihrer Bankfiliale unterzeichnen.

Fazit der experto-Redaktion: Erteilen Sie niemals eine Generalvollmacht, sondern schränken Sie die Vollmacht im Wortlaut entweder so weit wie möglich ein, oder beschreiben Sie sie genau. So vermeiden Sie Missverständnisse, Ärger und vor allem unnötige Kosten.