Geldautomaten: Gebühren fürs Geldabheben sinken

Wer Bargeld bei einer Bank abheben möchte, bei der er kein Konto hat, musste bisher mit hohen Gebühren rechnen. Ab Januar wird das anders: Die Geldinstitute müssen die Gebühren am Geldautomat anzeigen und haben niedrigere Preise angekündigt.

Gebühren werden transparenter
Ab 15. Januar 2011 gibt es keine bösen Überraschungen mehr, wenn man an fremden Geldautomaten Bargeld abgehoben hat: Die Banken zeigen in Zukunft direkt bei der Transaktion an, in welcher Höhe Gebühren anfallen. Bisher sah man das erst auf dem Kontoauszug.

Diese Gebühren waren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, aber die wenigsten Kunden haben die einzelnen Kosten für Leistungen wie Abhebungen, Scheckeinreichungen oder Zusendung von Kontoauszügen im Kopf.  

Das ist in Zukunft wenigstens für das Abheben von Bargeld auch nicht mehr nötig. Auf dem Bildschirm des Automaten wird vorher angezeigt, was es kosten wird, wenn der Kunde Bargeld abhebt. Dann kann er entscheiden, ob er den Vorgang fortsetzt oder abbricht.

Abhebungen an Automaten, die nicht zu der Bank oder der Bankengruppe gehören, bei der man ein Konto hat, kosteten bisher teilweise 10 Euro oder mehr.  

Abheben am Geldautomaten günstiger
Die neue Transparenz soll für mehr Wettbewerb sorgen und dazu führen, dass die Kosten insgesamt niedriger werden. Einige Institute haben bereits jetzt ihre Gebühren gesenkt. Einen einheitlichen Preis gibt es aber nicht, sondern jede Bank bzw. Gruppe entscheidet selbst, wie viel das Abheben kostet.

Es gibt vier Bankengruppen: Die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken, große Privatbanken (Cash Group) und kleinere Privatbanken (Cash Pool). Die Banken rechnen damit, dass es aufgrund des Wettbewerbs keine hohen Gebühren von 6 oder 7 Euro mehr geben wird.

Hinter der Neuerung stecken Ermittlungen des Bundeskartellamts auf Initiative von Verbraucherschützern: Es hatte im Frühjahr 2010 die Gebühren der Kreditinstitute geprüft und in vielen Fällen für zu hoch befunden. Einige Banken boten damals an, die Kosten auf maximal 5 Euro zu begrenzen; aber auch das war dem Bundeskartellamt für die Verbraucher noch zu hoch.

Außerdem fürchtete man, dieser Betrag könne sich als Festpreis etablieren. Schließlich sprach die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner davon, die Banken notfalls per Gesetz zu niedrigeren Gebühren zu bewegen.