Falsche Überweisung von Ihrer Bank: So gehen Sie damit um

Durch weggefallene Abgleiche bei den Kreditinstituten ist die Gefahr von Verlusten aus einer falschen Überweisung gewachsen. Eine Fehlüberweisung von Ihrer Bank ist umso eher zu retten, je schneller Sie es bemerken. Was können Sie tun, um Ihr Geld zurückzuholen? Die Praxis hat Erfahrungswerte, wie im Falle einer Fehlüberweisung zu verfahren ist. Sofortiges Handeln steuert am besten drohenden Verlusten entgegen.

Falsche Überweisung: Wie bekomme ich den Betrag wieder zurück?

Wenn Sie beim Nachschauen der Konto-Auszüge Fehler finden oder bei der Überweisung schon bemerkt haben, dass Ihnen eine Falschüberweisung passiert ist, die Sie nicht mehr rückgängig machen können, ist rasches besonnenes Handeln erforderlich. Behalten Sie kühlen Kopf – immerhin steht Ihnen (sofern Sie es gleich bemerkt haben) noch ein Zeitraum von ein bis zwei Tagen zur Verfügung, bis das Geld beim Empfänger ankommt. In dieser Zeit können Sie eine Menge regeln. Nutzen Sie die Zeit sofort.

Zuerst sind Nachforschungen (eigene, durch die Bank) über die Daten der Falschüberweisung erforderlich. Woher bekommen Sie die Kontonummer, auf die fälschlicherweise die Überweisung erfolgt ist? Diese erfahren Sie von der zutreffenden Bank, und zwar teilt die betroffene Bank Ihnen auf Anfrage und gegen eine Gebühr die Kontonummer und die dazugehörige Person mit, die nun fälschlicherweise den Geldbetrag auf dem Konto hat. Dort können Sie den zu Unrecht Begünstigten dann auffordern, den falsch gelaufenen Betrag wieder an Sie zurück zu überweisen.

Langsamkeit bei der Klärung der falschen Überweisung bringt Verlust

Rühren Sie sich zu spät, kann die Sache schon gelaufen sein. Nämlich dann, wenn der Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat, ehe er von der Fehlbuchung Kenntnis hat. Dann kann es tatsächlich passieren, dass Sie dieses nicht zurück erhalten. Hier wird noch einmal deutlich, wie wichtig die Prävention bei einer falschen Überweisung ist, weil der Kunde seit der EU-Rechtslage keinen Anspruch mehr auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrages gegenüber seinem Kreditinstitut hat.

Dreierlei Arten von Fehlüberweisungen. Was ist jeweils zu tun?

Es gibt drei Arten von Fehlermöglichkeiten bei Überweisungen. Einmal kann Ihnen der Fehler unterlaufen, zum anderen der Bank. Schließlich können Sie auch im Umkehrfall auf Ihrem Konto eine Fehlbuchung vorfinden, also selbst der zu Unrecht Begünstigte sein. In jedem Fall gilt es anders zu reagieren.

Eigene Fehler, insbesondere beim Online-Banking

Haben Sie den Fehler rasch bemerkt, müssen Sie so schnell wie möglich reagieren und Ihrer Bank die Angelegenheit schildern. So erklären Sie ihr beispielsweise: "Mir ist aufgefallen, dass ich einen Fehler gemacht habe" und Sie konkretisieren Ihren Fall. Unter Umständen kann das Kreditinstitut den Betrag dann noch rechtzeitig und vor Gutschrift des Betrages auf dem falschen Empfängerkonto der Empfängerbank stoppen.

Ging es beispielsweise nur um einen Zahlendreher beim Online-Banking, den Sie sofort bemerken, ist es meist noch möglich, die Überweisung direkt nach dem Absenden zurückzurufen oder abzubrechen. Haben Sie umgehend mit Ihrer Hausbank gesprochen, gelingt es oft, die fehlerhafte Überweisung noch auf rasche, einfache Weise zu revidieren.

Kompliziert wird es allerdings dann, wenn Sie den Fehler zu spät bemerkt haben, beispielsweise bei der Kontrolle Ihrer Bankauszüge oder weil Ihnen eine Mahnung wegen ausstehender Überweisungen zugestellt wurde. In solchen Fällen müssen Sie die Empfängerbank kontaktieren, bei der die Falschüberweisung eingegangen und einem Unberechtigten zugeflossen ist.

Allerdings ergeben sich dort weitere Hürden, denn Kreditinstitute unterliegen den Datenschutzrichtlinien und dürfen Name und Anschrift ihres Kunden ohne Zustimmung desjenigen nicht herausgeben. Da Sie als "Fehlüberweisungs-Urheber" jedoch Name und Anschrift des fälschlichen Empfängers für die Korrektur benötigen, müssen Sie versuchen, diese über das Kreditinstitut des unbeabsichtigten Empfängers herauszufinden.

Sie schreiben dieses dann direkt an (mit konkreter Fallbeschreibung) und bitten um Weiterleitung Ihres Rückforderungsbriefes an den Kontoinhaber. Im positiven Falle wird Letzterer dann auf die Rückforderung reagieren.

Eine gute Bank bzw. eine, die Sie als Kunde behalten will, wird in der Regel etwas für Sie tun, damit Sie Ihren Fehler erfolgreich bereinigen können. Über dieses Geldhaus werden Sie den Betrag dann meist auch wieder eintreiben können. Verpflichtet ist es aber laut EU-Rechtslage nicht dazu, weshalb Sie nicht darauf pochen können, allenfalls um Mithilfe bitten.