Einlagensicherung: So läuft die Entschädigung ab

Die Einlagensicherung schützt Sie vor Verlust Ihrer Geldeinlagen, wenn Ihre Bank, Ihre Bausparkasse oder Ihre Versicherung in die Insolvenz geht. Aber was passiert, wenn der Ernstfall eingetreten ist? Lesen Sie hier, wie der Ablauf einer Entschädigung aussieht und was Sie als Kunde eines Pleite-Unternehmens tun müssen.

Eine Bank in der Insolvenz

Die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken greift bei Eintritt des sogenannten Sicherungsfalls. Dieser tritt dann ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem Schluss kommt, dass die betroffene Bank ihre Geschäfte nicht mehr fortführen kann.

Der Sicherungsfall tritt auch ein, wenn das sogenannte Moratorium, ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (Paragraf 46, Abs. 1, Nr. 3 KWG) das gegen die Bank verhängt wird, sechs Wochen bestanden hat. In beiden Sicherungsfällen bedarf es der formalen Feststellung des Sicherungsfalles durch die BaFin. Erst dann werden die Sicherungseinrichtungen tätig, also die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" (EdB) und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken GmbH (BdB).

Ist dies erfolgt, fordert der Einlagensicherungsfonds die Anleger auf, Ihre Ansprüche gegenüber der Sicherheitseinrichtung schriftlich anzumelden. Zu diesem Zweck erhalten Sie ein entsprechend vorgefertigtes Formular, in dem bereits Ihr Guthaben und die Ihnen zustehenden Zinsen zur Prüfung eingetragen sind.

Gesetzliche Entschädigung: Bis 100.000 Euro

Nach der Rücksendung dieses Bogens werden Sie bis zur Höhe der geltenden Sicherungsgrenzen entschädigt. Dies sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro, darüber hinaus innerhalb der freiwilligen Einlagensicherung bis 2015 pro Kunde 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank. Ab 2015 soll die Sicherungsgrenze in Fünfjahresschritten abgesenkt werden.

Die Ansprüche, die Sie bislang gegenüber Ihrer Bank hatten, gehen dabei auf den Sicherungsfonds über. Die Entschädigung erfolgt bei Banken, die an beiden Sicherungseinrichtungen mitwirken, für die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" und den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken aus einer Hand. Dabei wird der Einlagensicherungsfonds des BdB im Namen des EdB tätig.

Beachten Sie, dass Sie nur für Sicht -, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf Ihren Namen lautende Sparbriefe entschädigt werden. Inhaberschuldverschreibungen, wie zum Beispiel Zertifikate, werden jedoch vom Einlagensicherungsfonds nicht erfasst.

Die Bausparkasse in der Insolvenz

Der Sicherungsfall bei Bausparkassen wird im Regelfall über den EdB abgewickelt. Die beiden Ausnahmen sind die Schwäbisch Hall AG, die über die "Sicherungseinrichtung der Deutschen Volks-und Raiffeisenbanken" abgesichert ist und daher gar nicht am EdB teilnimmt, und die "Deutsche Bank Bauspar AG", die ihre freiwillige Einlagensicherung über die Deutsche Bank Privat – und Geschäftskunden AG abwickelt. Das Verfahren ist daher vergleichbar.

Die Lebensversicherung in der Insolvenz

Im Fall der Insolvenz eines Versicherers ordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, dass die Versicherungsverträge aus dem Bestand des insolventen Versicherers auf den Sicherungsfonds übertragen werden. Diese Rolle hat in der Versicherungswirtschaft die Protektor Lebensversicherungs AG inne.

Das bedeutet, dass der Sicherungsfonds in diesem Fall anstelle des Versicherers zu Ihrem Vertragspartner wird. Sie werden hierüber lediglich "unverzüglich informiert". Er übernimmt so alle Rechte und Pflichten des insolventen Versicherers. Sie als Versicherungsnehmer können jedoch immer noch Vertragsänderungen wie beispielsweise eine Dynamik vereinbaren.

Während der Zeit der sogenannten "Sanierung", in der die Protektor AG Ihre Ansprüche aus dem Sicherungskapital bedient, wird bei Ihrem Vertrag nur der Garantiezins gutgeschrieben. Ob Ihnen über den garantierten Zins hinaus Überschussanteile gutgeschrieben werden, hängt davon ab, wie schnell das Sanierungskapital zurückgezahlt und neue Reserven aufgebaut werden können.

Die Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsverträgen der bereits 2003 aufgefangenen Mannheimer Versicherung werden so, nach Angaben der Protektor AG, langfristig mit Ausfällen von Zinsüberschüssen zu rechnen haben. Verträge der Berufsunfähigkeitsversicherung haben hingegen Überschüsse erhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nur Überschussanteile, die bereits vor der Insolvenz gutgeschrieben wurden, den Verträgen sicher erhalten bleiben.

Falls das vorhandene Kapital für diese Sanierung nicht ausreicht, kann die BaFin eine Herabsetzung der Versicherungsleistungen von maximal fünf Prozent beschließen.

Lesen Sie als Übersicht unseren Artikel "Einlagensicherungsfonds: So ist Ihr Geld wirklich geschützt".