Einlagensicherung bei Fremdwährungskonten: Achtung bei Nicht-EU-Währungen

Manche Privatanleger versprechen sich von Fremdwährungskonten ein erhöhtes Maß an Sicherheit, weil für sie der Euro am Ende ist. Warum also nicht Geld in anderen Währungen anlegen, so das eigene Vermögen sichern und gegebenenfalls von Kursschwankungen profitieren? Beachten Sie aber: Sie können nicht bei allen Währungen auf Schutz aus dem deutschen Einlagensicherungsfonds bauen.

Fremdwährungskonten: Einlagensicherung nur bei EU-Währungen

Bei Fremdwährungskonten spielt der Sitz Ihrer Bank nur eine untergeordnete Rolle. Wie Finanzexperten und Verbraucherschützer im Zusammenhang mit der griechischen Staatskrise seit Langem warnen, ist in erster Linie die Währung wichtig, in der Sie Ihr Geld anlegen.

Paragraph 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) besagt, dass ein Entschädigungsanspruch dann nicht besteht, wenn "Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten" (Paragraf 4, Abs. 1 EAEG).

Würden Sie also bei einer deutschen Bank ein Konto auf polnische Zloty, britische Pfund oder dänische Kronen eröffnen, so wäre dieses durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung erfasst. Führen Sie hingegen ein Konto in US-Dollar oder der Währung eines anderen Staates außerhalb der EU, so greift die deutsche Einlagensicherung auch dann nicht, wenn Sie dieses Konto bei einer deutschen Bank eröffnen und verwalten lassen.

Hier hilft Ihnen allenfalls die freiwillige Einlagensicherung, an der aber nicht alle Banken partizipieren müssen. Das Statut enthält keine Beschränkung bei anderen Währungen – der Beitritt ist aber, wie gesagt, freiwillig.

Die Höhe der Einlagensicherung ist beschränkt

Aber auch wenn Ihr Fremdwährungskonto von der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung gesichert wird, ist die Höhe, in der gehaftet wird, beschränkt. Paragraf 4, Abs. 2 EAEG limitiert die Entschädigungshöhe auf den "Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen", beziehungsweise 90 Prozent "der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro".

Bei Einlagen haben Sie also im Höchstfall eine Sicherungsleistung für 100.000 Euro zu erwarten, bei Wertpapiergeschäften, höchstens für 20.000 Euro. Darüber hinaus müsste eine freiwillige Einlagensicherung einstehen.

Beachten Sie außerdem, dass nicht alle Banken, die in Deutschland aktiv sind, an der gesetzlichen Einlagensicherung teilnehmen. Ausländische Geldinstitute, die in Deutschland nur eine Niederlassung unterhalten, sind hierzu nicht verpflichtet.

Für Banken aus dem EU-Gebiet gelten Mindestanforderungen, wie sie mit der Richtlinie 94/19/EG durch europäisches Parlament und Europarat festgelegt wurden. Diese Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt (so in Deutschland mit dem EAEG).

Lesen Sie als Übersicht unseren Artikel "Einlagensicherungsfonds: So ist Ihr Geld wirklich geschützt".

Fazit der experto.de-Redaktion: Planen Sie ein Fremdwährungskonto zu eröffnen, so sollte der Einlagensicherung, gerade bei ausländischen Banken, Ihre Aufmerksamkeit gelten. Im Zuge der Banken-und Finanzkrise hat sich gezeigt, dass auch Großbanken in Bedrängnis geraten können. Sollte ein Bankhaus gar in die Insolvenz gehen, so würden die Anleger aus dem Einlagensicherungsfonds bedient.

Lassen Sie sich also bei Ihrer Bank stets schriftlich über die Einlagensicherung aufklären. Fragen Sie hier, insbesondere bei ausländischen Banken, für die eine andere gesetzliche Regelung gilt, nach. Legen Sie hohe Beträge an (über 100.000 Euro Einlagen oder 20.000 Euro Wertpapiere), so sollten Sie auf die freiwillige Einlagensicherung Wert legen. Diese umfasst jedoch keine Inhaberpapiere.

Achten Sie hier auf die Sicherungshöchstgrenze, die, je nach Bank unterschiedlich, die Höhe der Summe begrenzt, für die Sie Entschädigung zu erwarten haben. Diese können Sie beim Bankenverband abfragen.

Weiterführende Links zum Thema:

Schuldenschnitt bei Griechenland – Auswirkungen auf private Geldanlagen

Fremdwährungskonten – Bankenverband