Um den nach Aufgabe Ihrer Order tatsächlich abgerechneten Preis jedenfalls ungefähr einschätzen zu können, müssen Sie also die aktuellen Kursveränderungen vom Tage in dem Bereich (Branche, Region, Börsensegment), in dem der Investmentfonds anlegt, in Ihre Überlegungen einbeziehen. Bei vielen Investmentfonds müssen Sie Ihre Verkaufs- und Kaufaufträge sogar so rechtzeitig aufgeben, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht einschätzen können, wo der Rücknahmepreis wirklich liegen wird.
Die meisten Banken verlangen eine Ordervergabe bei Investmentfonds bis gegen 10 oder 11 Uhr, da der Auftrag bis mittags bei der Investmentgesellschaft vorliegen muss, wenn Ihnen der Preis vom Tage abgerechnet werden soll. Und bei einigen Fonds wird Ihnen sogar dann nur der am folgenden Tag festgestellte Preis nach dem so genannten "forward pricing" berechnet. Und da sich die Börsenentwicklung innerhalb dieses Zeitraums stark verändern kann, sind Sie in vielen Fällen bei der Orderaufgabe von Investmentfonds mehr auf Ihr individuelles Gespür als auf Ihr rechnerisches Vermögen angewiesen.
Nutzen Sie börsengehandelte Fonds als Anlagealternative
Aus alldem folgt, dass Sie Stop-Limits bei den normalen Investmentfonds nur als Mental-Stops einrichten können. Nur bei den so genannten börsengehandelten Tradingfonds, wie sie in einer Vielzahl etwa von der DWS angeboten werden, und bei den börsengehandelten Indexfonds (XTFFonds) werden (auch) an der Börse fortlaufende Kurse gestellt.