Hauptversammlung: Verschenken Sie als Aktionär nicht Ihre Stimme

Viele Aktionäre fragen sich dieser Tage frustriert, ob es wirklich richtig war, bei diesem oder jenem Papier in den Aktienhandel einzusteigen. Zum Frust gesellt sich schnell der Trotz, wenn selbst große Unternehmen die Dividende kürzen oder sogar total ausfallen lassen. Was sollen Sie, als Aktionär, da noch zur Hauptversammlung fahren? Dennoch: Verschwenden Sie nicht leichtfertig ihr Stimmrecht. Natürlich ist ein kleiner Aktionär bei der Hauptversammlung im Konzert der großen institutionellen Anleger kaum mehr als ein winziger "Piepmatz". Aber, wenn Sie mit anderen ihre Stimme richtig einsetzen, wird man auch die kleinen Aktionäre nicht völlig überhören können.

Zunächst zur finanziellen Seite. Die Kosten für den Besuch der Hauptversammlung können Aktionäre von der Steuer absetzen – auch wenn es keine Dividende gibt.

Aber selbst, wenn Sie persönlich nicht zur Hauptversammlung reisen wollen, sollten Sie Ihre Stimmen nicht unter den Tisch fallen lassen. Es gehört einfach für einen guten Aktionär, dass er sich nicht als Zocker, sondern als echter Teilnehmer der Börse versteht.

Gewöhnlich unterrichtet Sie die Bank, alle Aktionäre die Ihr Depot dort haben, vor der Hauptversammlung, wie Sie bei den verschiedenen Tagesordnungspunkten abzustimmen gedenkt. Sie müssen diesen Vorschlag der Bank jedoch keineswegs ergeben "schlucken". Wenn Sie als Aktionäre anders abstimmen wollen, erteilen Sie Ihrem Institut eine gegenteilige Anweisung. Die Bank ist dann verpflichtet, Ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung entsprechend abweichend von der Hauslinie einzusetzen. Sie können sogar der Bank zu den einzelnen Tagesordnungen ganz konkrete Weisungen geben – beispielsweise, wenn Sie die Wiederwahl des Vorstands ablehnen wollen, weil der nach Ihrer Meinung schlechte Arbeit geleistet hat. 

Viele Hunde sind des Hasen Tod. Das ist eine alte Jagdweisheit. Wenn Sie also Ihrer Aktionärs-Stimme durch Bündelung mit den Stimmen vieler anderer Privatanleger auf der Hauptversammlung ein besonderes Gewicht verleihen wollen, können Sie auch eine der zahlreichen Aktionärsvereinigungen, mit der Vertretung Ihrer Interessen auf der Hauptversammlung beauftragen. Diese Schutzvereinigungen betreiben ihr Geschäft professionell und sind bisweilen über die Medien als Opposition in den Hauptversammlungen selbst von außen gut wahrnehmbar.