Genussscheine in Zukunft nicht mehr attraktiv

Der Genussschein ist eigentlich eine typisch deutsche Anlageform, die bei der Unternehmensfinanzierung irgendwo zwischen Anleihe und Aktie liegt. Durch das Abkommen Basel III wird dieser für viele Banken plötzlich unattraktiv und droht ganz vom Markt zu verschwinden.

Nach der großen globalen Finanzkrise sieht alles anders aus. Mit dazu bei trägt unter anderem das Abkommen Basel III, welches dieser Tage von den führenden Finanzhäuptern Europas den Regierungschefs zur Verabschiedung vorgelegt wurde. Da geht es unter anderem um die Kernkapitalquote einer Bank, die in Zukunft Genussscheine unattraktiv aussehen lassen.

Trotz alter Tradition: Genussscheine vor dem Aus 
Wer bislang Genussscheine erwirbt, bewegt sich bei dieser Form der Kapitalanlage zwischen einer Aktie und einer Anleihe zur Unternehmensfinanzierung. Hauptanteilseigner sind und waren zu 90 Prozent die Banken mit einem vergleichbaren geringen Anteil privater Investoren. In der Regel konnte man auf eine jährliche, gewinnbringende Verzinsung der Anlage rechnen. Da aber auch hier die Investitionsfreudigkeit aufgrund zahlreicher Bankrotte eher zurückgegangen ist, scheint der Markt laut Manager Magazin „bald ausgetrocknet“ zu sein, zumal erwartete Gewinne ausbleiben.

Das Besondere der Genussscheine 
Sollten Sie sich dennoch als Investor für Genussscheine interessieren, sollten Sie auf jeden Fall Folgendes beachten:

  • Genussscheine werden meist nachrangig behandelt, das heißt, dass Sie als Inhaber dieses Papiers im Falle einer Insolvenz Ihre Forderungen erst nach allen anderen Gläubigern geltend machen können.
  • Der Schein beinhaltet kein Mitsprache- oder Stimmrecht.
  • Steuerlich sind sie nur abzugsfähig, wenn keine Gewinnbeteiligung am Liquidationserlös besteht.
  • Die Emission der Scheine ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden.

Warum die Banken kein Interesse an Genussscheinen haben 
Egal, wie man sein Geld anlegt, ob in Genussscheinen, Aktien oder anderen Kapitalanlagen, man sollte sich stets der Risiken bewusst sein. Ein Kapitel, das auch in Basel III angesprochen wird. Riskante Geschäfte der Geldhäuser sollen durch verschärfte Auflagen dezimiert werden. Vielleicht ein Grund für einige Banken das Terrain des Genussscheins zu verlassen, wobei sicherlich erschwerend hinzukommt, dass die Finanzinstitute in Zukunft dieses Geld nicht mehr zu ihrer Kernkapitalquote hinzurechnen dürfen.