Warum Sie mit einem Entfernungsrechner Ihren Arbeitsweg messen sollten

Fahren Sie auch jeden morgen eine halbe Stunde mit dem Auto zur Arbeit? Oder gehen Sie 15 Minuten zu Fuß, um in Ihr Büro zu gelangen? Dann können Sie diesen Weg mit einem Entfernungsrechner genau berechnen und am Ende des Jahres in der Steuererklärung geltend machen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Die wenigsten Menschen wohnen direkt neben ihrer Arbeitsstelle und können zu Fuß dorthin gehen. Viele sind auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Auto
angewiesen, mit dem sie jeden Morgen zur Arbeit fahren. Diese Kilometer, die jeden Tag für die Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle zurückgelegt werden, können über die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Mit einem Entfernungsrechner den Weg zur Arbeit berechnen

Sogar Wege zur Arbeit, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, können angegeben werden und mindern am Ende des Jahres die Steuerlast. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können diese Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Dies ist unabhängig der Höhe der Aufwendungen und des Verkehrsmittel für alle möglich.

Um die Entfernung zwischen Ihrem Arbeitsplatz und Ihrem Wohnort zu berechnen, benötigen Sie einen Entfernungsrechner. Neben Standardvarianten wie Google Maps gibt es im Internet zahlreiche Möglichkeit, Distanzen zu messen. www.entfernungsrechner.net, www.entfernungsrechnerkm.com, www.falk.de/routenplaner oder www.entfernungvon.com sind nur einige von vielen Seiten, die es ermöglichen, Wege zu berechnen.

Nur die kürzeste Strecke zählt

In der Steuererklärung können dann die Kilometer mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angegeben werden. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer eine Zweitwohnung besitzt gilt: Es wird immer die Wohnung zur Distanzmessung verwendet, die der Hauptwohnsitz der Person ist. Per Gesetz darf nur die Kilometeranzahl geltend gemacht werden, die die kürzeste von zu Hause zum Arbeitsplatz ist. Umwege, oder Strecken, die vielleicht schöner sind, aber länger dauern, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Auch hier hilft wieder ein Entfernungsrechner, um sich die kürzeste Distanz anzeigen zu lassen. Einzig wenn eine andere, längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig gefahren sind, kann in Ausnahmefällen eine andere als die kürzeste Strecke angerechnet werden.

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Das Finanzamt erkennt nur die einfache Strecke an

Bis zu 4.500 Euro im Jahr dürfen für die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder des eigenen oder Firmen-PKWs kann der Betrag auch höher ausfallen.

Die Besonderheit bei der Entfernungspauschale ist, dass der Fiskus pro Arbeitstag nur jeden vollen Kilometer der einfachen Wegstrecke anerkennt. Es können also nicht der Hin- und der Rückweg geltend gemacht werden. Für behinderte Menschen, Fahrgemeinschaften und Park & Ride-Lösungen gibt es gesonderte Regeln.

Für die Prüfung wird ebenfalls ein Entfernungsrechner genutzt – seien Sie daher ehrlich!

Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt bei der Prüfung Ihrer Angaben ebenfalls die gängigen Entfernungsrechner benutzt, weshalb Sie bei Ihren Angaben immer korrekt sein sollten. Für alle Kilometer, die Sie im Rahmen der Arbeit noch fahren, die Sie aber nicht im Rahmen der Entfernungspauschale absetzen können, müssen Sie eine Reisekostenabrechnung machen. Diese unterliegt wieder gesonderten Regeln, die beim Arbeitgeber erfragt werden können.