Wie wird Kindergeld beantragt?

Ihre Familie erhält Zuwachs durch ein Kind? Dies ist meist ein Grund zur Freude. Doch durch ein Kind entstehen auch immer zusätzliche Kosten und um diese so gut wie möglich decken zu können, sollten Sie in jedem Fall Kindergeld beantragen. Falls Sie noch nicht genau wissen wie, wird Ihnen dieser kurze Text sicher dabei behilflich sein.

Wie und wo können Sie Kindergeld beantragen? Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen Ihren Antrag beim Dienstherrn beziehungsweise der Vergütungsstelle einreichen. Alle anderen beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse des jeweils zuständigen Arbeitsamtes.

Der Antrag dafür muss außerdem immer schriftlich erfolgen und benötigt Ihre Unterschrift. Formulare erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt vor Ort oder auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Das Ausfüllen gestaltet sich recht einfach und es werden lediglich Daten wie Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Bankerverbindung und Ähnliches abgefragt.

Welche Unterlagen werden benötigt, wenn Sie Kindergeld beantragen?

Damit Ihr Antrag vom Amt auch angenommen wird, muss die Existenz wie auch die Zugehörigkeit des Kindes zu Ihnen nachgewiesen werden. Bei der Geburt eines Kindes reicht hierfür die Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung aus. Ansonsten muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass dieses Kind nun zum Haushalt von denjenigen gehört, der den Anspruch geltend machen will.

Wer darf alles Kindergeld beantragen?

Anspruch auf Zahlung haben grundsätzlich nicht die Kinder selbst, sondern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ebenso können auch Pflegeeltern, Großeltern oder Adoptiveltern das Kindergeld beantragen. Einzige Voraussetzung ist immer, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das Kind zu seinem Haushalt zählt.

Wer übrigens bestimmt, welches Elternteil kindergeldberechtigt ist, kann in dem Artikel "Kindergeldberechtigte: Eltern können selbst bestimmen" nachgelesen werden.

Wann sollten Sie Kindergeld beantragen?

Nach der Antragstellung muss mit einer Bearbeitungsdauer von ein bis zwei Monaten gerechnet werden. Aus diesem Grund sollte der Antrag so schnell wie möglich gestellt werden, damit das Geld auch rechtzeitig fließt. Zum Beispiel kann der Antrag schon vor der Geburt eines Kindes gestellt werden. Wirksamkeit erhält dieser aber erst nach der Geburt und dem Nachreichen der Geburtsurkunde.

Sie müssen sich jedoch keine zu großen Sorgen machen, sollten Sie nun das Einreichen des Antragens versäumt oder zu stark nach hinten verschoben haben. Kindergeld wird nämlich auch bis zu 4 Jahre rückwirkend gezahlt, und zwar für jeden Monat, in dem mindestens ein Tag lang die Voraussetzungen erfüllt waren. Sprich, wenn Ihr Kind am 30.07 zur Welt kommt, wird das Kindergeld trotzdem noch in voller Höhe für den Monat Juli gezahlt.