Was Sie beim Onlineshopping im Ausland beachten müssen

Die Suche nach Schnäppchen im Ausland gestaltet sich gerade online als äußerst simpel. Doch wer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vergisst, zahlt im Endeffekt drauf. Was Sie beim Onlineshopping im Ausland beachten müssen, erfahren Sie hier.

Zumindest in der Theorie scheint alles mehr als verführerisch. Frau X bestellt sich ein Cocktailkleid in einem New Yorker Onlineshop für 590 US-Dollar. Nach aktuellem Kurs (Stand: 14.11.2011) würde sich der Preis auf rund 433 Euro belaufen. Klingt nicht übel, doch der Teufel steckt im Detail. Frau X denkt bei dem Preis von 432 Euro nämlich nicht an die Einfuhrumsatzsteuer von 19%. Damit würde sich der Preis bereits auf rund 514 Euro belaufen. Doch damit nicht genug: auf Textilbekleidung wird ein Zollsatz von 12% des Warenwerts fällig. Damit ist Frau X bereits bei rund 560 Euro.

Dieses Beispiel zeigt, wie viele Leute sich vom reinen Preis der Waren in ausländischen Online-Shops locken lassen, ohne sich vorher im Klaren darüber zu sein, welche Zusatzkosten noch anfallen (allein die Versandkosten belaufen sich bei transatlantischen Paketen schnell auf mehr als 20 Euro, wurden aber bei dem Rechenbeispiel nicht beachtet).

Und auch wenn innerhalb der EU die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll abgeschafft sind, so gibt es auch hier nationale Verbrauchssteuern. Wer beispielsweise Kaffeepads aus Holland bestellt, sollte sich bewusst machen, dass darauf eine Kaffeesteuer von 2,19 Euro pro Kilo anfällt.

Onlineshopping außerhalb der EU

Beim Einkauf außerhalb der EU ist die Sache viel komplexer, denn die Zollsätze variieren je nach Art des Produkts. Fällt für Textilbekleidung, wie erwähnt, ein Zollsatz von 12% an, so sind es bei Lederbekleidung nur noch 4%. Fotoapparate werden mit einem Zollsatz von 4,2% belegt, Objektive jedoch mit 6,7%. Und Computer sind gar komplett zollfrei.

Ferner sollte man besonders vorsichtig bei Bestellungen von Textilien oder DVD-Filmen aus Ländern wie China, Russland oder der Türkei sein. Schnell kann man unwissentlich ein Plagiat erwerben. Die Ware wird dann beschlagnahmt und bei Vorkasse ist das Geld auch weg. Auch wenn die Ware original ist – Gewährleistung und Umtauschrecht sind meist schlichtweg nicht durchsetzbar.

Fazit der experto-Redaktion: Beim nächsten Besuch in einem Onlineshop außerhalb Deutschlands sollten Sie sich folglich über anfallende Zollgebühren und Besteuerung Gedanken machen. So gehen Sie einem Schnäppchen, das sich als böse Überraschung herausstellt, einfacher aus dem Weg.