Wann ist eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll?

Wegen der hohen Inflation geraten Verbraucher immer öfter in Zahlungsschwierigkeiten. Die Schuldnerberatungsstellen kommen kaum nach, die vielen Anfragen ratloser Schuldner zu bearbeiten. Wenn sich unbezahlte Rechnungen stapeln und das Konto ständig überzogen ist, kann eine Verbraucherinsolvenz sinnvoll sein. Hier ein paar Tipps, wie Sie die Vorteile eines solchen Verfahrens voll nutzen können.

Um was geht es bei der Verbraucherinsolvenz?
Mit der Verbraucherinsolvenz hat der Gesetzgeber ein Verfahren geschaffen, in welchem der Schuldner seine Schulden schrittweise gegenüber den Gläubigern abtragen kann. Verhält sich der Schuldner während einer sogenannten Wohlverhaltensperiode wie vorgeschrieben, kann er in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen.

Restschuldbefreiung heißt im Klartext: Selbst wenn nach der Wohlverhaltensperiode nicht alle Schulden beglichen werden konnten, erlöschen noch offene Forderungen der Gläubiger komplett. Als Verbraucher sind Sie dann wieder schuldenfrei und können wieder "normal" leben. Die Restschuldbefreiung ist oft die einzige Chance für Betroffene, nicht für den ganzen Rest ihres Lebens verschuldet zu sein. 

Ermitteln Sie zunächst Ihre finanzielle Situation
Eine Verbraucherinsolvenz muss vom Insolvenzgericht eröffnet werden. Das Insolvenzverfahren ist aber nur zulässig, wenn Sie als Verbraucher entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sind oder wenn Ihnen zumindest die Zahlungsunfähigkeit droht.

Ohne hier auf die juristischen Feinheiten eingehen zu wollen, kann man als Faustregel sagen: Sie sind zahlungsunfähig, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, jedenfalls nicht mehr in absehbarer Zeit. Dann gehen die Probleme meist erst richtig los: Es kommen Mahnungen ins Haus, dann werden Verzugszinsen berechnet, schließlich kommt es zu den ersten Mahnbescheiden von einzelnen Gläubigern. 

Vermeiden Sie die Zinsfalle
Viele Verbraucher, die in die Insolvenz abgleiten, haben schon den Überblick über ihre Verbindlichkeiten total verloren und beantworten eingehende Post von Gläubigern gar nicht mehr. Diese Schuldner stecken schnell in der Zinsfalle: Wegen der anfallenden Verzugszinsen werden die offenen Forderungen der Gläubiger im Laufe der Zeit immer größer – die Chancen, die Schulden zurückzuzahlen, werden immer geringer.

Das geschieht schneller, als man denkt. Oft reicht schon der Verlust des Arbeitsplatzes aus, um plötzlich in die Schuldnerfalle zu tappen. Deshalb mein Rat: Behalten Sie immer den Überblick über Ihre Schulden und erstellen Sie sich eine Liste der Gläubiger und der offenen Rechnungen. 

Holen Sie sich professionellen Rat
Sobald Sie die Liste mit den offenen Rechnungen und den Namen der Gläubiger erstellt haben, sehen Sie, ob Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen. In diesem Fall sollten Sie schnell handeln und möglichst bald professionelle Hilfe suchen. Sie müssen hierzu nicht unbedingt zur Schuldnerberatung, auch der Gang zum Verbraucheranwalt kann hilfreich sein – und ist übrigens nicht einmal teuer.

Denn als überforderter Schuldner steht Ihnen Beratungshilfe zu. Das bedeutet, dass Sie dem Anwalt nur eine Pauschale von 10 Euro Eigenanteil zahlen müssen, das restliche Anwaltshonorar zahlt die Staatskasse. Die Beratungshilfe muss allerdings erst beantragt werden, was auch über den Anwalt geschehen kann. 

Stand: 29.10.2011