Tipps zum Jahreswechsel 2012/13: Was Sie bis Silvester noch für Ihr Geld tun sollten

Es sind nur noch wenige Wochen bis Jahresultimo. Zeit also, Geldangelegenheiten anzugehen, die noch 2012 erledigt werden sollten, um Nachteile zu vermeiden oder Vorteile zu nutzen. Wer jetzt handelt, der kann Hunderte Euro sparen – je nach persönlicher Situation.

Außergewöhnliche Belastungen

Steuerzahler, die 2012 außergewöhnliche Aufwendungen hatten, etwa für einen Arzt oder ein Krankenhaus, die Scheidung oder eine Beerdigung, können einen Teil davon als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen herunterrechnen (siehe Tabelle).

Da vom Gesamtaufwand zuvor eine „zumutbare Belastung“ abgezogen wird, lohnt es sich, solche Ausgaben zu bündeln: Je mehr „Außergewöhnliches“ in einem Kalenderjahr angefallen ist, desto eher wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Beispiel: Im Frühjahr 2013 ist eine größere Summe für einen neuen Zahnersatz zu bezahlen.

Wird noch in 2012 eine Vorauszahlung darauf geleistet, so könnten die Grenzen der Zumutbarkeit überwunden – und Steuern gespart werden, wenn in diesem Jahr noch andere außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, zum Beispiel der Kauf einer Gleitsichtbrille.

Bei Bezahlung der Zahnersatzrechnung allein in 2013 kann es sein, dass in beiden Jahren der steuerrelevante Aufwand sich „in Grenzen“ hält – mit der Folge, dass weder in 2012 noch in 2013 Geld dafür vom Fiskus zurückfließt.

Diese Eigenbelastung wird den Steuerzahlern pro Jahr „zugemutet“:

Familienstand Prozentsatz vom „Gesamtbetrag der Einkünfte“

 
  bis 15.340 € bis 51.130 € über 51.130 €
  Ohne Kinder    
Alleinstehende 5 6 7
Ehepaare 4 5 6
Alleinstehende und Ehepaare mit Kindern (bis zu 2) 2 3 4
Mehr als 2 Kinder 1 1 2

Autounfall

Wer 2012 einen selbst verschuldeten Unfall mit geringem Schaden (bis 500/600 €) von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung hat regulieren lassen, der kann das Geld zurückzahlen. Das rettet den Schadenfreiheitsrabatt (falls er sich verschlechtert haben sollte, was nicht bei allen Gesellschaften der Fall ist – Stichwort „Rabattretter“).

Umgekehrt kann ein der Versicherung nicht gemeldeter Unfall noch bis Ende Dezember 2012 „nachgemeldet“ werden. Das kann zwar eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zur Folge haben – unterm Strich aber von Vorteil sein. Kundenorientierte Versicherer teilen ihren Kunden mit, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu regulieren oder von der Assekuranz bezahlen zu lassen.

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