Verkehrssünder in der EU: Datenaustausch erleichert Verfolgung

Im Ausland zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen? Früher kamen Verkehrssünder oft ungeschoren davon, da die ausländische Polizei die Daten des Halters nur schwer ausfindig machen konnte. Das soll sich schon 2011 ändern: Die 27 Staaten der EU wollen den elektronischen Datenaustausch mit dem Heimatland des Halters erleichtern.

Verkehrssünder in der EU leichter verfolgbar
Die EU-Verkehrsminister haben sich Ende 2010 auf einen Vorschlag geeinigt, nach dem die Daten des Verkehrssünders in Zukunft beim KfZ-Register des Heimatlandes erfragt werden können. Sobald die Behörden des Staates, in dem der Verstoß stattfand, die Informationen haben, liegt das Verfahren in deren Hand. Was und wie hoch bestraft wird, richtet sich also nach den nationalen Vorschriften.

Auf eine deutsche Initiative hin werden nicht die Daten des Halters, sondern der "verantwortlichen Person", also des Verkehrssünders, ermittelt. Damit berücksichtigt der Vorschlag für die EU-Richtlinie, dass der Verkehrssünder nicht immer der registrierte Halter, sondern oft der Fahrer ist.

Die neue Regelung betrifft nur Delikte, die mit Geldstrafen belegt sind, also keine Punkte in Flensburg oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Es geht um die vier Bereiche, die die EU als die Ursachen für 75 % aller Verkehrsunfälle ansieht: Geschwindigkeitsüberschreitung, Mißachten von rotem Ampeln, Fahren ohne Sicherheitsgurt oder unter Alkoholeinfluss.

Daneben soll das Fahren unter Einfluss von Drogen, ohne vorgeschriebenen Sicherheitshelm, unzuläsige Benutzung von Rettungsspuren und das Telefonieren mit Handy während der Fahrt umfasst sein.

Häufige Verstöße von Verkehrssündern im Ausland
Gerade ausländische Fahrer begehen nach Ansicht des EU-Verkehrskommissars viele Verstöße gegen Verkehrsregeln, vielleicht in der Hoffnung, nicht dafür belangt werden zu können. Bei dem Vorschlag der Verkehrsminister geht es nur darum, die Identifizierung des Verkehrssünders zu erleichtern, nicht um die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem EU-Ausland. Diese ist bereits seit Oktober 2010 unterbestimmten Voraussetzungen möglich.    

Das europäische Parlament muss dem Vorschlag jetzt noch zustimmen. Danach ist es an den Mitgliedstaaten, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ab 2013 kann es dann soweit sein, dass die Identifizierung von Verkehrssündern in der EU einfacher wird.