Verhaltensregeln im Supermarkt: Was Sie als Kunde dürfen und was nicht

Haben auch Sie schon einmal im Supermarkt eine Weintraube gekostet, ohne sie zu bezahlen. Oder schon vor dem Gang zur Kasse einen Schluck aus der Getränkeflasche genommen? Vielleicht haben Sie sich dann auch schon die Frage gestellt, ob das überhaupt erlaubt ist.

Hier mag es zwar unterschiedliche Meinungen geben, die Rechtsprechung zu einigen Verhaltensregeln im Supermarkt ist aber eindeutig.

Dürfen Sie kosten, ohne zu bezahlen?

Wenn Sie denken, hier und da mal ein wenig Obst kosten zu dürfen, ohne es bezahlen zu müssen, unterliegen Sie einem großen Irrtum, was die Verhaltensregeln im Supermarkt betrifft. Denn genau das, ist nicht gestattet und genau genommen Diebstahl. Zwar sehen viele Verkaufsstellen kulanterweise nicht so genau hin, würde das Personal aber darauf bestehen, müssten Sie die Ware bezahlen.

Was anderes ist es natürlich, wenn Ihnen beispielsweise an der Wursttheke eine Wurstscheibe zum Kosten angeboten wird. Diese müssen Sie nicht bezahlen, allerdings haben Sie auch kein Recht darauf, eine solche Kostprobe einzufordern.

Auch Essen oder Trinken vor dem Bezahlen geht nicht

Ebenfalls zu den Verhaltensregeln im Supermarkt gehört es, dass Sie erst die Waren bezahlen, bevor Sie diese benutzen dürfen. Sie dürfen also nicht den Schokoriegel essen und nur die leere Verpackung auf das Band legen oder schon einem Schluck trinken, bevor Sie das Getränk bezahlt haben. Auch hier drücken Verkäufer oft ein Auge zu, eigentlich wäre es aber Diebstahl.

Verpackung aufreißen verpflichtet zum Kauf?

Eine der wohl bekanntesten Verhaltensregeln im Supermarkt ist, wer eine Verpackung aufreißt, muss die Waren auch bezahlen. Rein rechtlich gesehen ist dies jedoch abhängig vom jeweiligen Produkt. Denn dieses darf durch das Öffnen nicht beeinträchtigt werden. An einem Shampoo zu riechen, ist also gestattet, nicht aber, eine Wurstpackung oder einen Joghurt zu öffnen. Schließlich würden Sie als Kunde ja auch kein solches Produkt kaufen, wenn es schon geöffnet wäre. Mal abgesehen von der Tatsache, dass es offen schnell verderben würde.

Wenn versehentlich etwas herunterfällt

Es kann schneller gehen als Sie denken. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon haben Sie das Marmeladenglas oder ein anderes Produkt herunterfallen lassen und es ist kaputt. Die Verhaltensregeln im Supermarkt sind auch hier eindeutig gegen Sie. Denn Sie haben vor dem Gesetz eine Sachbeschädigung begangen und für diesen Schaden müssen Sie aufkommen. Kaum ein Supermarkt wird Sie bei kleineren Schäden aber wirklich zur Kasse bitten, schon gar nicht, wenn Sie sich höflich entschuldigen. Bei größeren Schadenssummen kann es aber durchaus anders aussehen und Ihnen bleibt nichts anderes, als für Ihr Missgeschick zu bezahlen.

Bildnachweis: .shock / stock.adobe.com