Urlaub außerhalb der EU: Das dürfen Sie zollfrei mitbringen

Sie machen Urlaub in den USA oder einem anderen Land, das nicht zur EU gehört, und kaufen dort ein, weil die Waren billiger sind als zu Hause oder der Wechselkurs gerade so günstig ist? Vorsicht, nicht immer können Sie nach Ankunft in Deutschland die Zollkontrolle am Flughafen unkontrolliert verlassen. Lesen Sie hier, welche Waren Sie zollfrei mitbringen dürfen.

Wer Urlaub macht, kauft gern ein. Sei es innerhalb oder außerhalb der EU-Staaten. Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern müssen Waren ab einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Menge jedoch verzollt werden. Vielleicht haben Sie die Erfahrung gemacht, dass Ihnen die Zollbeamten am Flughafen noch nicht einmal einen Blick schenkten, als Sie Ihr Gepäck an ihnen vorbeigerollt haben.

Andererseits kann es passieren, dass man gerade Sie auswählt und Sie bittet, Ihren Koffer zu öffnen. Befinden sich darin neue Kleidungsstücke, Schuhe, Handtaschen oder Elektronikartikel, die die Freigrenze überschreiten, werden Sie zur Kasse gebeten.

Diese Waren dürfen Sie zollfrei aus Nicht-EU-Staaten mitbringen

Nicht verzollen müssen Sie: 250 Gramm Tabak, 200 Zigaretten, vier Liter Wein (zum Beispiel fünf Flaschen à 0,75 Liter), ein Liter Alkohol über 22 Volumenprozent und 16 Liter Bier. Diese Werte gelten allerdings nur für Reisende ab 17 Jahren. Kaffee ist lediglich bis 500 Gramm zollfrei.

Alle anderen Waren sind bei Flug- oder Schiffsreisen bis 430 Euro abgabefrei (bei Reisen mit dem Auto bis 300 Euro). Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 175 Euro. Wenn Sie Waren eingekauft haben, die darüber liegen, werden pauschal 17,5 Prozent Zoll berechnet – und zwar bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro. 

Bitte beachten Sie: Freimengen dürfen nicht geteilt werden

Wenn Sie beispielsweise eine Kamera im Wert von umgerechnet 800 Euro kaufen, die Sie und Ihr Partner gemeinsam benutzen wollen, wird die Kamera bei Einreise nur einer Person zugeordnet – Sie können die 800 Euro nicht auf zwei Personen verteilen. Zollabgaben fallen auf den Kaufpreis von 800 Euro an (Freimengen gelten immer pro Person).

Anders ist es, wenn Sie mehrere Waren eingekauft haben und zu zweit oder als Familie unterwegs sind. In diesem Fall können Sie die Waren auf mehrere Personen verteilen. Im Fall einer Familie mit zwei Kindern unter 15 Jahren könnten auf diese Weise Waren im Wert von 1210 Euro auf die mitreisenden Familienmitglieder verteilt werden.

Bitte beachten Sie: Auch Geschenke, die Sie von Verwandten oder Freunden erhalten, müssen Sie bei einem Wert von über 430 Euro verzollen.

Vorsicht beim Kauf von Elektronikartikeln

Sie möchten in den USA eine Kamera, ein Notebook oder einen anderen Elektronikartikel kaufen, weil diese Waren dort billiger sind als in Deutschland? Versuchen Sie nicht, diese am Zoll vorbeizuschmuggeln, denn wenn Sie ertappt werden, kann das teuer werden. Das Argument, sie hätten Notebook oder Kamera bereits vor längerer Zeit bzw. in Deutschland gekauft, glauben Ihnen die Zollbeamten nicht.

Ein Notebook, das Sie in den USA kaufen hat weder die Buchstaben Ä, Ö, Ü oder ß auf dem Keybord, das Y befindet sich dort, wo auf der deutschen Tastatur das Z ist und umgekehrt, und andere Zeichen sind ebenfalls anders angeordnet. Außerdem sieht der amerikanische Netzstecker völlig anders aus. Bei Kamera oder iPod erkennt der Zoll an der Seriennummer, aus welchem Land das Gerät stammt.

Tipp: Wenn Sie mit neuwertigem Notebook, teurer Kamera und anderen Geräten (oder auch wertvollem Schmuck) in die USA oder ein Nicht-EU-Land reisen, nehmen Sie den Kaufbeleg mit – das gilt vor allem, wenn Sie die Waren bei einer früheren Reise gekauft haben. Wenn Sie den Kaufbeleg nicht mehr haben, lassen Sie sich vor Abflug vom Zoll einen Nämlichkeitsnachweis ausstellen, in dem der entsprechende Artikel genau beschrieben wird. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.