Umzugspauschalen geltend machen

Umzugspauschalen 2011: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann nicht nur die nachgewiesenen Umzugskosten, sondern auch höhere Pauschalen geltend machen. Letztere wurden im August 2011 zum Teil deutlich angehoben.

Wenn Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie in Ihrer Steuererklärung entweder die tatsächlichen Kosten geltend machen oder die Umzugspauschalen in Anspruch nehmen.

Umzugspauschalen 2011 für einen beruflich veranlassten Umzug
Tatsächliche Umzugskosten und Umzugspauschalen kommen nur für einen beruflich veranlassten Umzug in Betracht. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers der wesentliche Grund für den Umzug ist und alle anderen Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.

So können Umzugspauschalen häufig beim erstmaligen Antritt einer Stelle in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt bei einer Versetzung in eine andere Filiale oder Betriebsstätte oder einer Verlegung des Sitzes des Arbeitgebers. Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reduziert sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde. Ist die Zeitersparnis geringer, wird das Finanzamt in der Regel keine Umzugspauschalen akzeptieren.
  • Die betrieblichen Interessen überwiegen. Ein beruflich bedingter Umzug liegt in der Regel vor, wenn eine vom Arbeitgeber gestellte Dienstwohnung bezogen oder geräumt wird, eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden werden soll.

Tatsächliche Kosten oder Umzugspauschalen 2011
Erkennt das Finanzamt die berufliche Veranlassung grundsätzlich an, können entweder die tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen oder die Umzugspauschalen in Anspruch genommen werden.