So fertigen Sie ein Einzugsprotokoll korrekt an

Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, sollten Sie ein detailliertes Protokoll über den Zustand der einzelnen Zimmer anfertigen und Mängel fotografisch festhalten. Warum das wichtig ist und was Sie dazu benötigen, erfahren Sie hier.

Sie ziehen in eine Neubauwohnung und sind der erste Mieter? In diesem Fall erübrigt sich in der Regel ein Einzugsprotokoll. Sind Sie jedoch Nachmieter einer Wohnung, ist es unerlässlich, dass Sie bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Zimmer in Wort und möglichst auch in Bild in einem Protokoll festhalten.

Warum? Für Mängel, die Sie beim Einzug protokolliert haben, kann der Vermieter Sie bei Auszug nicht verantwortlich machen. Sind Mängel bzw. Schäden vorhanden, die bei der Wohnungsübergabe nicht protokolliert wurden, geht der Vermieter spätestens bei Ihrem Auszug davon aus, dass Sie diese verursacht haben. Je nach Schaden kann das teuer werden.

Das brauchen Sie für ein korrektes Einzugsprotokoll

Zunächst benötigen Sie einen korrekten Protokollvordruck. Diesen können Sie kostenlos auf der Webseite des Mieterbundes (dort unter dem Punkt "Download") herunterladen und ausdrucken. Weiterhin brauchen Sie eine Digitalkamera, Alternativ ein Fotohandy und natürlich einen Kugelschreiber. Es ist zudem ratsam, einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitzunehmen. Dabei sollte es sich nicht unbedingt um einen Verwandten, den Ehepartner oder Freund handeln, sondern eher um einen (der zukünftigen) Nachbarn oder einen Anwalt. 

So halten Sie Mängel im Einzugsprotokoll fest

Notieren Sie in der neuen Wohnung alles, was Ihnen mangel- oder schadhaft erscheint und machen Sie Fotos davon. Bei der Beschreibung sollten Sie sehr präzise sein. Schreiben Sie nicht einfach "Schaden am Parkettboden", sondern beschreiben Sie genau, wie der Boden (Dellen, Kratzer, Löcher) aussieht und in welchem Teil des Zimmers sich der Schaden befindet (z. B. Boden unter dem Fenster, hinterer Teil links etc.).

Dasselbe gilt natürlich für Brandlöcher im Teppichboden, Löcher in den Wänden oder den Fliesen, übermalte Türklinken oder Ölfarbenflecken dort, wo sie nicht hingehören. Vergessen Sie nicht, auch die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas ins Protokoll mit aufzunehmen. Wenn Sie möchten, dass der Vermieter die Mängel beseitigt bzw. die Schäden repariert, sollten Sie unbedingt im Protokoll festhalten, wann dies erfolgt.

Bitte beachten Sie: Für Mängel, die Ihnen beim Einzug bekannt waren und für die Sie keine Beseitigung/Reparatur verlangt haben, können Sie die Miete später nicht mindern. 

Was passiert, wenn der Vermieter das Einzugsprotokoll nicht unterschreibt?

Wenn sich der Vermieter weigert, das Protokoll zu unterschreiben, legen Sie die Fotos bei und lassen den Zeugen unterschreiben. Sollte es zu einem Streitfall kommen, kann das vom Zeugen unterschriebene Einzugsprotokoll auch ohne die Unterschrift des Vermieters hilfreich sein. Löschen Sie die Fotos der Mängel/Schäden auf Ihrer Digitalkamera nicht, denn auf der Speicherkarte ist das Datum der Aufnahme vermerkt, was als Beweis gelten kann.