Pedelecs: Welche Versicherungen notwendig sind

Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb, sogenannte Pedelecs, werden immer beliebter: Alleine im letzten Jahr gingen hierzulande über 200.000 der trendigen "Hybrid-Drahtesel" über die Ladentheke. Welche Versicherungen notwendig sind und wann der Fahrer einen Führerschein braucht, erläutern Versicherungsexperten der Ergo.

Was sind Pedelecs?
Besonders beliebt unter den verschiedenen Modellen sind die so genannten "Pedal Electric Cycles", kurz Pedelecs. Das sind Fahrräder, bei denen ein bis zu 250 Watt starker Elektromotor unterstützend hinzugeschaltet werden kann.

Der Fahrer muss jedoch gleichzeitig in die Pedale treten, sonst schaltet der Motor ab. Erreicht das Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h, wird der elektrische Zusatzantrieb ebenfalls abgeriegelt. Wer schneller fahren möchte, ist wie beim klassischen Drahtesel auf reine Muskelkraft angewiesen.

Langsame Pedelecs
Verkehrsrechtlich gelten langsame Pedelecs als Fahrräder. Das bedeutet: Man benötigt weder einen speziellen Führerschein noch eine Zulassung. Eine Helmpflicht besteht ebenso nicht. "Langsame Pedelecs müssen nicht zwingend versichert werden. Verursacht man beim Fahren einen Schaden, etwa an einem fremden Auto, zahlt sich eine private Haftpflichtversicherung aus, die den finanziellen Schaden in der Regel übernimmt", wissen die ERGO Experten und ergänzen: "Gegen Diebstahl sollte man sich jedoch versichern, denn die Elektrofahrräder sind alles andere als günstig. Dies ist über eine Hausratversicherung möglich."

Schnelle Pedelecs
Wer mit seinem Elektro-Drahtesel besonders flink unterwegs sein möchte, für den könnte ein so genanntes "Schnelles Pedelec" die richtige Wahl sein. Der bis zu 500 Watt starke Motor schaltet erst bei stattlichen 45 km/h ab. Schnelle Pedelecs sind deshalb vor dem Gesetz keine Fahrräder mehr.

Sie gelten als "Kleinkrafträder mit geringer Leistung" und erfordern in der Regel eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen anderen geeigneten Führerschein. Wer ein solches Elektrofahrrad fahren möchte, muss also mindestens 15 Jahre alt sein.