Panoramafreiheit: Wo kann ich unbeschwert fotografieren und posten?

Die Panoramafreiheit erlaubt von Gebäuden, Architekturen oder anderen Werken der Öffentlichkeit wie Skulpturen, die urheberrechtlich geschützt sind, Außenaufnahmen zu machen. Diese Sonderregelung gestattet neben der Aufnahme auch die Verwertung, ohne dass hierfür die Zustimmung des Urhebers erforderlich ist.

Dies muss unbedingt beachtet werden, da auch Bauwerke dem Urheberrecht des Konstrukteurs oder Architekten unterliegen.

Was dürfen Sie fotografieren?

Die Panoramafreiheit besagt, dass Sie in der Öffentlichkeit fotografieren, also auch Selfies machen dürfen, ohne dass Sie sich eine Erlaubnis einholen müssen. Dazu zählen alle Gebäude, Denkmäler, Brunnen, Skulpturen, Reliefwandbilder oder Ähnliches. Auch Passagen und Hausdurchgänge gehören dazu. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese in einem öffentlichen Raum stehen, für jeden frei zugänglich sind und sie auch im Gemeingebrauch stehen.

Das heißt, sie sind keiner privaten Nutzung vorbehalten. Ausstellungen in Innenräumen sind nicht erlaubt. Dies gilt auch, wenn sie frei zugänglich sind. Wenn künstlerische Werke aufgenommen und gewerblich genutzt oder veröffentlicht werden, muss der Urheber auf dem Foto namentlich genannt werden. Zudem ist es entscheidend, dass nur Aufnahmen von Dingen gestattet sind, die an einem öffentlichen Ort verbleiben. Sie dürfen demzufolge keine Selfies machen, wenn das Kunstwerk nur kurzzeitig angelegt ist.

Was dürfen Sie nicht fotografieren?

Innenräume von Gebäuden und Galerien fallen nicht in den Bereich der Panoramafreiheit. Wenn Sie davon dennoch zulässige Selfies machen möchten, sind Sie verpflichtet, sich vor der Aufnahme die Zustimmung der Eigentümer oder Betreiber einzuholen. Dies sollte am besten schriftlich geschehen, um notfalls einen Beweis zu haben. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass trotz der Erlaubnis nicht auch automatisch die Nutzung der Selfies geklärt ist.

Des Weiteren dürfen Sie alles, was sich zum Beispiel hinter Zäunen und Hecken befindet oder erst von einem Dach oder aus der Luft einsehbar ist, nicht ohne Erlaubnis fotografieren.

Fotografieren im Kirchraum

Bei Aufnahmen in Kirchräumen muss zwischen Außen- und Innenaufnahmen unterschieden werden. Möchten Sie von außen Aufnahmen einer Kirche machen, die vom öffentlich zugänglichen Ort möglich sind, beispielsweise die Frauenkirche, gilt die Panoramafreiheit. Hier sind also Selfies möglich. Das Gleiche gilt für die Nutzung der Bilder. Ganz gleich, ob für das private Fotoalbum oder für kommerzielle Zwecke, es ist zulässig. Bei Innenaufnahmen verhält es sich jedoch anders. Hier ist das Fotografieren oder Filmen nicht gestattet.

Keine Panoramafreiheit in Frankreich

Zeitlich begrenzte Installationen, beispielsweise der verhüllte Reichstag vom Künstler Christo, können unter das Urheberrecht fallen. Dies ist allerdings in jedem Land anders geregelt. In Frankreich zum Beispiel gilt keine Panaromafreiheit. So können Sie zwar den Eiffelturm am Tag fotografieren, doch den nächtlich angestrahlten traumhaften Eiffelturm hat sich eine französische Firma schützen lassen. Diese hat auch die Licht-Installation entworfen.

Daher ist es ratsam, nicht einfach zu fotografieren. Die Gesellschaft SABAM (Belgische Vereinigung der Autoren, Komponisten und Verleger) sucht seit einigen Jahren im Internet nach Bildern, die unerlaubt fotografiert und veröffentlicht wurden, um abzukassieren. In Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg gibt es keine grundsätzliche Panoramafreiheit.