Lebensmittelklarheit.de – Das bietet das neue Informationsportal

Seit dem 20.07.2011 ist unter www.lebensmittelklarheit.de eine Informationsseite des Bundesverbands der Verbraucherzentralen erreichbar, die nicht nur über Missstände in der Lebensmittelindustrie aufklärt, sondern Ihnen auch die Möglichkeit der Mitwirkung bietet. Erfahren Sie hier, wie diese Mitwirkung aussieht und was Sie auf dieser Seite wirklich erfahren.

Was Sie auf Lebensmittelklarheit.de erfahren können
Neben der oft kritisierten Funktion einer Bloßstellungsseite bietet Lebensmittelklarheit.de eine verbrauchergerechte Einführung in Sinn und Aufbau einer Zutatenliste, wie sie für alle verpackten Lebensmittel – nicht jedoch etwa für unverpackten Kuchen beim Konditor – vorgeschrieben ist. Auf wenigen Seiten erfährt der Leser "Was die Zutatenliste verrät – und wo sie schweigt".

Die Enthüllungskomponente wird oftmals als "Internetpranger" kritisiert. Gleich zu Beginn gibt es auf der Internetseite einen Bericht über "Panschereien" bei Kalbswürstchen. In diesen Kalbswürstchen war nicht nur Kalbfleisch, sondern ebenso Rind und Schwein enthalten. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, worum es dieser Seite geht. Man hat den Anspruch die Inhaltsangaben von Lebensmitteln unabhängig zu überprüfen.

Beachten Sie jedoch, dass aus dem Umstand, dass ein Lebensmittel auf dieser Seite nicht erwähnt wird, nicht darauf zu schließen ist, dass es keine Stoffe enthält, die dort nicht hineingehören. Hinter der Seite stehen Organisationen und Einrichtungen, die zwar die Möglichkeit haben, den Inhalt bestimmter Produkte zu prüfen, aber dies geschieht nicht automatisch, sondern auf Verdacht. Und hier ist man auf die Mitarbeit der Konsumenten, also von Ihnen angewiesen.

Wie Sie bei Lebensmittelklarheit.de mitarbeiten können
Sie sollten wissen, dass es nicht darum geht, die Inhaltsangaben von Produkten zu bewerten, sondern darum, sie zu klären. Die Seite versteht sich nicht als Wegweiser, ein Urteil müssen Sie sich selbst bilden. Aber dazu benötigen Sie Informationen. Hier sehen die Betreiber von Lebensmittelklarheit ihren Platz.

Sie als Verbraucher können nun Lebensmittel melden. Gleich auf der Startseite finden Sie einen Link, der Sie auf ein Formular weiterleitet. Dort können Sie Ihre Beanstandungen an die Betreiber einreichen. Sie stellen also keine ungeprüften Informationen ins Netz, sondern Sie geben einen Hinweis. Im Angelsächsischen Sprachraum wird dies "Whistleblowing" genannt. Nennen Sie das Produkt mit Hersteller, Kaufdatum und den von Ihnen erkannten Mängeln möglichst präzise und mit Fotobeleg, so kann das Produkt auf die Inhaltsstoffe überprüft werden.