Krank im Urlaub? So funktioniert es mit der Krankmeldung

Sie fangen sich im Urlaub eine starke Erkältung, die Grippe oder eine andere Krankheit ein? Dann vergessen Sie nicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden. Oder möchten Sie, dass die Tage, in denen Sie krank im Bett liegen, als Urlaubstage verrechnet werden? Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Wenn Sie im Urlaub erkranken, sei es im In- oder Ausland, gelten dieselben Regeln wie in der urlaubsfreien Zeit: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung informieren. So steht es auch im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Entgeltfortzahlungsgesetz bei Erkrankung im Auslandsurlaub

In § 5 Absatz 2 steht: "Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen."

Lesen Sie auch meinen Artikel "Warum eine Auslandskrankenversicherung mit ins Reisegepäck gehört".

So funktioniert es mit der Krankmeldung im Urlaub

Wenn Sie in Deutschland Urlaub machen oder während des Urlaubs zu Hause bleiben, ist es mit Arztbesuch und Krankmeldung relativ einfach. Anders sieht es dagegen im Ausland aus. Wenn Sie die Landessprache oder zumindest nicht genügend Englisch beherrschen, rufen Sie bei der deutschen Botschaft des entsprechenden Landes an (die Telefonnummern finden Sie im Internet).

Dort erfahren Sie, ob es in Ihrem Urlaubsort deutschsprachige Ärzte gibt. Notfalls ziehen Sie einen Dolmetscher hinzu. Bitten Sie den Arzt, Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Daraus muss nicht nur hervorgehen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, sondern auch, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

Da die Krankmeldung innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitgeber eingehen muss, sollten Sie diese vom Ausland aus nicht mit der Post schicken, sondern faxen oder einscannen und per E-Mail schicken. Wenn Sie im Hotel wohnen, erledigt das der Concierge für Sie. Ansonsten wird Ihnen diesbezüglich in jedem Internet-Café weitergeholfen.

Sie dürfen Ihren Urlaub nicht wegen Krankheit verlängern

Sie dürfen aufgrund der durch Krankheit versäumten Urlaubstage nicht einfach Ihren Urlaub verlängern. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber ist damit einverstanden. Kontaktieren Sie ihn diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail. Genehmigt er die Verlängerung des Urlaubs, lassen Sie sich das auf jeden Fall schriftlich (per E-Mail oder Fax) bestätigen. Ansonsten gilt: Wenn Sie nach dem offiziellen Ende Ihres Urlaubs nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, riskieren Sie eine Abmahnung. Ausnahme: Die Krankmeldung geht über den beantragten Urlaub hinaus.