Internet-Abzocke: So setzen Sie sich zur Wehr

Sie waren auf einer Webseite und haben dort vermeintlich "kostenlose" Informationen, Software oder E-Books heruntergeladen und plötzlich eine dicke Rechnung per E-Mail erhalten? Dann sind Sie auf einen Internet-Abzocker hereingefallen. Lesen Sie hier, was Sie dagegen tun können.

Diverse Webseiten locken Verbraucher mit kostenlosen Diensten, Informationen oder Downloads. Unentgeltlich sind die Angebote jedoch nur auf den ersten Blick. Die tatsächlichen Kosten sind unauffällig im Kleingedruckten versteckt und meistens so auf der Seite platziert, dass sie mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Dass Kosten entstanden sind, merken Verbraucher erst, wenn sie per E-Mail eine Rechnung über die vermeintlich kostenlose Information erhalten. In der Regel handelt es sich dabei um Beträge zwischen 50 und 200 Euro.

Tipp: Ob "vermeintlich" oder tatsächlich kostenlos, drucken Sie für eventuelle spätere Beweiszwecke auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Webseiten-Betreibers aus und möglichst auch die Seite, auf der Sie sich angemeldet haben. 

Was tun, wenn Sie auf einen Internet-Abzocker hereingefallen sind?

Wenn Sie einen vermeintlich kostenlosen Dienst in Anspruch genommen haben und dafür eine Rechnung erhalten, widersprechen Sie unbedingt schriftlich. Das Schreiben senden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Seitenbetreibers, die Sie normalerweise unter dem Link "Impressum" auf der Webseite finden.

Ist Ihr minderjähriges Kind Rechnungsempfänger, teilen Sie dem Seitenbetreiber mit, dass der Vertrag aufgrund von Minderjährigkeit ungültig ist und Sie Ihr Einverständnis nicht geben. Für beide Fälle können Sie übrigens auch eigens dafür vorgesehene Formulare des Europäischen Verbraucherzentrums herunterladen und ausdrucken (Sie finden das Formular dort unter dem Link "Download").

Wenn Ihnen der Seitenbetreiber per Anwalt oder Inkassofirma eine Mahnung schickt, ignorieren Sie diese. Falls Sie aber einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, müssen Sie diesem innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Ob es nach dem Widerspruch zu einer Klage kommt, liegt allein beim Seitenbetreiber. In der Regel lassen es die Internet-Abzocker jedoch nicht darauf ankommen und geben vorher auf. Falls es doch zu einer Klage kommt, nehmen Sie sich einen Anwalt.

Tipp: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, widersprechen Sie gleich nach Erhalt der Rechnung per Anwalt. Damit rechnen die Seitenbetreiber nicht und schicken erst gar kein Mahnschreiben.

So beugen Sie Internet-Abzocke vor

Bevor Sie sich auf einer Internetseite anmelden, um vermeintlich kostenlose Informationen, E-Books, Software etc. herunterzuladen, durchforsten Sie die Seite vorab gründlich nach "versteckten" Kosten und lesen Sie unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur so können Sie sichergehen, dass "kostenlos" auch tatsächlich kostenlos ist. Viele Software-Programme und Informationen, für die manche Anbieter Geld verlangen, gibt es auf anderen Webseiten unentgeltlich. Bestes Beispiel hierfür ist das ESTA-Einreiseformular in die USA.

Tipp: Installieren Sie auf Ihrem PC die kostenlose Software "Abzock-Schutz", die Sie vor bekannten Internet-Abzockern schützt.