Kritische Sachverhalte bei der Nachlassplanung

Die wenigsten Bürger machen sich rechtzeitig Gedanken, was mit ihren Vermögenswerten passieren soll, wenn sie einmal versterben sollten. Komplexe Familien- oder Vermögensverhältnisse bedürfen einer umfassenden und sinnvollen Strategie, damit hinterher keine bösen Überraschungen auftauchen. Aber auch der "Otto Normalverbraucher" sollte nicht blauäugig an das Thema herangehen.

Folgende Sachverhalte sollen verdeutlichen, dass nahezu jeder die Hilfe eines "Profis" in Anspruch nehmen sollte, wenn er seinen Nachlass geordnet und zielführend übergeben möchte. Das Selbststudium mit einschlägigen Ratgebern kann eine Beratung nur selten ersetzen.

Kritische Sachverhalte bei der Nachfolgeregelung:

  • "Laientestamente" (oft nur gegenständliche Zuweisung von Nachlassgegenständen, Nennung von Motiven für die Erbeinsetzung ("1 Motiv = 3 Anfechtungsgründe"), unklare Formulierungen, unvollständige Teilungsanordnungen, lückenhafte Testamente (z. B. fehlende Ersatzerben), veraltete bzw. überholte Testamente)
  • "Patchwork"-Familien (meine, deine, unsere Kinder und Erben, Ex-Partner als gesetzliche Vertreter der minderjährigen Kinder)
  • Behinderte oder bedürftige Erben (Gefahr, dass das Erbe durch Sozialamt bzw. Gläubiger gepfändet wird)
  • "unteilbarer" Nachlass (häufig bei Immobilienvermögen, Gefahr des Zwangsverkaufes unter Wert)
  • Betriebsvermögen (steuerliche und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, Unternehmensnachfolge regeln)
  • Pflichtteilsgefahren (im Testament übergangene nahe Verwandte haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil, muss kurzfristig und in Geld erfüllt werden)
  • "Angeheiratete" Schwiegerkinder (ist einem der Schwiegersohn im Zweifel genauso lieb wie die eigene Tochter?)

Lassen Sie sich daher von erfahrenen Beratern bei diesem komplexen und häufig verdrängten Thema beraten. Dies kann der Anwalt und Notar Ihres Vertrauens sein.

Zur Berücksichtigung der finanziell-wirtschaftlichen Aspekte empfiehlt sich die Beauftragung eines Nachlassplaners, der in enger Zusammenarbeit mit Anwälten und Steuerberatern ein ganzheitliches, umfassendes Konzept erstellt, das alle Belange berücksichtigt und Ihre Wünsche zielführend umsetzt.