EU-Importverbot für Robbenprodukte tritt in Kraft

EU-Importverbot für Robbenprodukte: Tierschützer haben jahrelang für ein Einfuhrverbot von Produkten aus der Robbenjagd in die EU gekämpft. Ab dem 20. August 2010 ist der Import in die EU bis auf wenige Ausnahmen verboten. So soll die Jagd eingeschränkt werden, bei der die Robben oft qualvoll verendeten.

Bilder von Robbenbabys, die allein auf Eisschollen zurückblieben, weil ihre Mütter brutal erschlagen wurden, oder von Tieren, die lebendig gehäutet wurden, gingen in den letzten Jahren immer öfter durch die Medien. Tierschützer setzten sich für das Ende der Jagd auf Robben ein. In der EU gilt nun ein Importverbot.

Importverbot in EU
Im September 2009 verabschiedete das Europäische Parlament eine Verordnung, die in der ganzen EU den Handel mit Erzeugnissen aus der Jagd auf Robben verbietet (EC 107/2009).

Die Verordnung tritt am 20. August 2010 in Kraft. Dadurch ist es neben dem Handel mit Robbenprodukten auch verboten, solche Erzeugnisse in Verkehr zu bringen. Reisende dürfen aber Waren für ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenke in die EU einführen. Die Waren dürfen ihrer Art und Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen.

Wer mit Robbenprodukten für seinen persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für Familienmitglieder im Gepäck in die EU einreist, muss die Waren bei sich oder im Handgepäck tragen. Am Zoll muss nachgewiesen werden können, woher das Produkt stammt und der Reisende muss eine schriftliche Erklärung abgeben.

Eine wichtige Ausnahme vom generellen Importverbot sind Erzeugnisse, die von Inuits oder anderen indigenen Gemeinschaften traditionell hergestellt wurden und zu deren Lebensgrundlage beitragen.

Schließlich hat der EU-Gesetzgeber noch einzelnen nationalen Interessen Raum gegeben, die die Robbenjagd zur Bewirtschaftung von Meeresressourcen, also vor allem zum Schutz von Fischgründen, betreiben wollen. Auch diese Erzeugnisse dürfen in der EU in Verkehr gebracht werden, falls erkennbar ist, dass keine kommerzielle Grundlage dafür besteht.

Alle Robbenprodukte, die ab dem Inkrafttreten der Verordnung in der EU verkauft werden, müssen mit einer Bescheinigung versehen sein, die die Einhaltung der neuen Regeln nachweist. Nationale Behörden stellen sie aus.

Jagd auf Robben auch in der EU
Die EU geht von ca. 900 000 Robben, die weltweit jährlich getötet werden, aus. Russland, Kanada, Namibia, Grönland und Norwegen betreiben die Robbenjagd. In Schweden, Finnland und Schottland findet die Robbenjagd noch in der EU statt, meist zum Schutz von Fischgründen. Robbenprodukte sind Fleisch, Öl, Organe und Felle. Für Verbraucher war der Ursprung nicht immer leicht zu erkennen, zum Beispiel bei Omega-3-Kapseln.

Einheitliche Regeln in der EU
Verschiedene Mitgliedstaaten hatten auch vor der EU-Verordnung schon nationale Regeln, die den Import oder die Herstellung von Robbenerzeugnissen untersagten.

Die einheitliche Regelung soll nun Klarheit bringen und den Binnenmarkt vereinfachen.