Das müssen Sie beim Zahlungsverkehr mit SEPA beachten

SEPA - was ist das eigentlich? Die Abkürzung steht für "Single Euro Payments Area" zu Deutsch "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Ab dem 1. Februar 2014 werden die SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften die nationalen Formate für Überweisung und Lastschrift ersetzen.

Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten durch SEPA

Der Zahlungsverkehr soll durch die Einführung von SEPA europaweit harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsprodukten – wie Überweisungen und Lastschriften – abgewickelt werden. Bisher mussten von den Banken verschiedene Systeme nebeneinander betrieben werden.

Nun sollen innerdeutsche Zahlungen wie auch grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben "Spielregeln" abgewickelt werden. An dem Zahlungsverfahren sollen 32 Staaten teilnehmen. Neben den 27 Mitgliedsstaaten der EU auch Norwegen, Island, Monaco, Lichtenstein, und Schweiz.

Positiv für das SEPA-Verfahren spricht, dass hohe Bankgebühren und langsamer Zahlungsverkehr bei Überweisungen ins Ausland entfallen. Auch mehrere Konten in den verschiedenen Ländern sind nicht mehr nötig. Durch das neue Verfahren sollen europaweit rund 120 Milliarden Euro von Firmen und Haushalten eigespart werden. Die Umstellung auf SEPA soll für die Privatkunden nur eine Umgewöhnung sein. Für Unternehmen, Vereine und Kommunen dagegen sehr arbeitsintensiv.

Die Einzugsermächtigung wird abgelöst

Schriftliche Einwilligung: Mit SEPA fällt die liebgewonnene Einzugsermächtigung weg. Der Nachfolger, die SEPA- Lastschrift, kann nur noch schriftlich erteilt werden. Online oder telefonisch gestellte Aufträge sind nicht mehr möglich. Außerdem muss der Zahlungsempfänger den Kontoinhaber 14 Tage vor dem Abbuchen darüber informieren spätestens einen Tag vor der Fälligkeit. Wie die Umsetzung in der Praxis bei Zahlungen an das Finanzamt oder Bahn aussehen wird, ist noch offen.

IBAN: Ab 2014 muss bei Überweisungen die IBAN-Nummer, bestehend bis zu 34 Ziffern, angegeben werden. Diese setzt sich zusammen aus den ersten zwei Stellen der Länderkennzeichung (in Deutschland DE), dann folgt eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl und die bis zu zehnstellige Kontonummer.

Übergangsfrist: Bei den nationalen Überweisungen gibt es eine Übergangsfrist bis 2016 – bis dahin wandeln die Banken die Kontodaten automatisch in das neue Verfahren um. Auch beim Bezahlen an der Supermarktkasse durch Lastschriftverfahren und Unterschrift auf dem Beleg wird sich bis dahin nichts ändern.