Buchungsbestätigung für den Urlaub – darauf sollten Sie achten

Die Buchungsbestätigung Ihres Reiseveranstalters sollte vor Reisebeginn unbedingt genau gelesen werden. In ihr sind sämtliche Konditionen des Veranstalters aufgelistet. Mit der Buchungsbestätigung können Sie bereits vor Urlaubsantritt kleine oder große Ärgernisse vermeiden. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.

Sehen Sie sich die Buchungsbestätigung Ihres Reiseveranstalters genau an, bevor Sie zahlen oder den Brief an die Pinnwand heften. Überprüfen Sie jeden Posten, jede Formulierung. Auch wenn die Wünsche der Urlauber im Reisebüro notiert werden, verpflichtet das den Veranstalter zu gar nichts (LG Frankfurt, Az. 2/24 S 29/86).

Erst durch seine Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Und als vertraglich vereinbarte Leistungen gelten dann die Details, die auch in der Bestätigung genannt werden. Der Veranstalter kann somit praktisch in allen Punkten von den Abmachungen bei der Buchung abweichen. Dies ist erlaubt!

Statt des gewünschten "Meerblicks" könnte in der Bestätigung lediglich ein "Zimmer zur Seeseite" zugesagt werden. Die Folge: Zwischen dem Zimmer und dem Meer dürfte sich dann noch ein anderes Hotel befinden. Auch derjenige, der sich ausdrücklich bestätigen lässt, dass ein Kinderbett aufzustellen ist, kann daraus keine Ansprüche ableiten.

Nicht von Hochglanzfotos blenden lassen
Gefährlich wird es zudem, wenn man sich auf Katalogfotos verlässt, die viel Platz für ein Zustellbett vermuten lassen. Denn auch die Gerichte haben entschieden, dass Fotos nur Beispiele sind. Niemand kann also erwarten, dass alle Zimmer so groß sind. Die Folge: Eventuell muss ein zusätzliches Zimmer gebucht werden

Auch wer mit einem Hund fliegen will, muss diesen Vermerk in seiner Buchungsbestätigung finden. Denn Airlines akzeptieren nur eine bestimmte Anzahl von Tiertransporten pro Flug. In der Hauptsaison können somit ungemeldete Tiere abgemeldet werden!

Weicht die Bestätigung von der Buchung ab oder wurde nicht alles erwähnt, was für den Kunden wichtig war, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Nehmen Sie den Veranstalter in die Zange, lehnen Sie die Bestätigung ab. Wer stattdessen einfach zahlt, hat allen Änderungen zugestimmt und kommt somit nur mit Stornokosten wieder aus seinem Vertrag.

Tricks in Katalogen
Teilweise werden Leistungen in Katalogen erwähnt, die nicht garantiert sind. So muss bspw. ein "beheizbarer" Pool nicht warm sein, "zeitweise Kinderbetreuung" kann pro Woche zwei Stunden sein, der "Surfbrett-Verleih am Strand" darf meilenweit entfernt sein. Wer also auf solche Leistungen besonders großen Wert legt, sollte stets auf klare Zusagen bestehen. Lassen Sie sich nicht auf Ausreden ein wie: "Das könne man nur vor Ort regeln", denn der Veranstalter muss wissen, was möglich ist.

Kunden sollten des Weiteren auch auf versteckte Warnungen im Katalog achten! Weil das Reiserecht Veranstalter zur Wahrheit verpflichtet, werden unangenehme Umstände gerne geschickt umschrieben. Beispiel: "Naturstrand" klingt gut – heißt aber, dass er weder gereinigt noch bewacht ist und dass er steinig sein kann. Deshalb sollten Sie auch im Reiseprospekt jeden Satz genau lesen.